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Sicherheitsleitstelle im eigenen Werk aufbauen: das Pflichtenheft
Personalstärke, Schichtmodell, Technik, Räumlichkeit. Was nötig ist, um die Leitstelle nicht auszulagern.

Dr. Raphael Nagel
18. Mai 2025

Eine Sicherheitsleitstelle ist keine Raumlösung, sondern eine Entscheidungslogik mit baulicher Hülle.
Wer eine eigene Leitstelle aufbaut, baut nicht zuerst einen Raum, sondern eine Kette aus Wahrnehmung, Bewertung und Reaktion, die unter Last hält. Die bauliche Hülle, die Technik, das Personal und die Schichtorganisation sind Komponenten dieser Kette. Wer sie in der falschen Reihenfolge plant, baut ein Gebäude, das aussieht wie eine Leitstelle, aber im Vorfall versagt wie ein Pförtnerhaus.
Die Frage, ob ein Werk seine Leitstelle auslagert oder selbst betreibt, ist deshalb nicht eine Frage der Kosten, sondern der Souveränität über diese Kette. Wer auslagert, gibt die Bewertungshoheit ab. Wer selbst betreibt, übernimmt sie, mit allen Konsequenzen für Personal, Technik und Verantwortung. Beide Wege sind legitim. Sie sind aber nicht beliebig austauschbar, und sie sind im laufenden Betrieb nicht ohne Brüche umkehrbar. Wer diese Entscheidung trifft, sollte sie in der Tiefe treffen, die sie verdient.
Warum die Leitstelle die teuerste richtige Entscheidung ist
Die eigene Leitstelle ist im Anschaffungspreis teurer als das Outsourcing. Diese Aussage ist im ersten Geschäftsjahr unstrittig. Sie wird im fünften Geschäftsjahr zu einer Annahme, die zu prüfen ist. Im zehnten Geschäftsjahr ist sie häufig falsch. Wer die Wirtschaftlichkeit einer Leitstelle ausschließlich auf der Achse Investition gegen Dienstleisterhonorar berechnet, übersieht drei Größen, die im Verlauf der Lebensdauer dominanter werden als der Anschaffungspreis.
Erstens die Datenhoheit. Eine externe Leitstelle bewertet Vorfälle nach Kriterien, die sie selbst gesetzt hat, in Datenbanken, die ihr gehören, mit Protokollen, die der Betreiber nur in Auszügen erhält. Wer Schadensmuster über mehrere Jahre auswerten will, etwa zur Verhandlung mit Versicherern oder zur Optimierung baulicher Maßnahmen, hat ohne die eigene Datenbasis ein Problem, das sich nicht durch nachträgliche Abfragen lösen lässt. Der GDV gibt Hinweise zur Aussagekraft dokumentierter Schadenshistorien, und die Praxis der Versicherer folgt dieser Logik. Eigene Daten verschaffen Verhandlungsmasse.
Zweitens die Reaktionsgeschwindigkeit in Sondersituationen. Eine externe Leitstelle, die zwanzig oder fünfzig Werke betreut, hat in einer Standardnacht eine angemessene Reaktionszeit. In einer Nacht, in der zeitgleich an drei Standorten ihrer Kunden Vorfälle auftreten, wird die Leitstelle priorisieren. Wessen Werk in dieser Priorisierung nicht oben steht, erfährt es erst rückwirkend. Die eigene Leitstelle priorisiert immer das eigene Werk.
Drittens die Tiefe der Anbindung an Produktion, Logistik und Werksicherheit. Eine externe Leitstelle sieht das Werk durch Kameras und Sensorik. Die eigene Leitstelle sieht es zusätzlich durch die Augen der Schichtleitung, der Werkfeuerwehr, der Instandhaltung. Diese Verbindung ist im Krisenfall der Unterschied zwischen einer Meldung und einer Entscheidung. Wer Krisenfälle nicht hat, bemerkt den Unterschied nicht. Wer sie hat, bemerkt ihn einmal und nie wieder.
Diese drei Größen verschieben die Wirtschaftlichkeit nicht im ersten, sondern im dritten und vierten Jahr. Wer die Leitstelle nur über die ersten zwei Jahre rechnet, wird sie nicht bauen. Wer sie über zehn Jahre rechnet, sieht den Punkt, an dem die eigene Lösung trägt. Boswau und Knauer hat diese Rechnung in den eigenen Veröffentlichungen, unter anderem im Buch zur Entwicklung des Unternehmens vom Bau zur Sicherheitstechnologie, mehrfach offengelegt.
Personalstärke und Schichtmodell
Die Personalplanung einer Leitstelle ist die Stelle, an der die meisten Vorhaben scheitern, bevor sie begonnen haben. Sie scheitern, weil das Schichtmodell nicht aus der Aufgabe abgeleitet wird, sondern aus einer Wunschvorstellung, die in der Realität des Arbeitszeitgesetzes nicht trägt.
Eine Leitstelle, die rund um die Uhr besetzt sein muss, an 365 Tagen, mit jeweils mindestens zwei Operatoren in der Schicht, braucht eine Mindestbesetzung, die in der Praxis zwischen acht und zwölf Vollzeitäquivalenten liegt. Diese Bandbreite ergibt sich aus den Urlaubs- und Krankheitsausfällen, aus den gesetzlichen Ruhezeiten, aus der Notwendigkeit, eine Springerstruktur vorzuhalten, und aus der Bereitschaft, in Sondersituationen aufzustocken. Wer mit weniger plant, plant Überstunden, die das Modell schon im ersten Jahr zerstören.
Die Zahl von zwei Operatoren pro Schicht ist nicht beliebig. Sie ergibt sich aus der einfachen Überlegung, dass ein Operator allein in dem Moment, in dem er eine Toilettenpause nimmt oder einen Anruf entgegennimmt, die Wahrnehmung des Werks verliert. Eine Leitstelle, die in einem einzigen Augenblick nicht wahrnehmen kann, ist im Versicherungsfall keine Leitstelle. Der BDSW formuliert in seinen Empfehlungen zur Schichtplanung im Werkschutz Bandbreiten, die in diese Richtung gehen. Wer unterhalb dieser Bandbreiten plant, sollte die Gründe schriftlich festhalten.
Das Schichtmodell selbst ist eine Wahl zwischen zwölf-Stunden-Schichten und acht-Stunden-Schichten. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Zwölf-Stunden-Schichten reduzieren Übergaben und ermöglichen geringere Personalstärken, sie belasten aber die Aufmerksamkeit in den letzten Stunden. Acht-Stunden-Schichten erhalten die Aufmerksamkeit besser, verlangen aber mehr Übergaben und eine größere Personaldecke. Welches Modell trägt, hängt vom Werk ab, von der Bedrohungslage, von der Verfügbarkeit qualifizierten Personals und von der Akzeptanz der Belegschaft. Eine pauschale Empfehlung wäre unseriös.
Die Qualifikation des Personals ist die zweite Größe, die die Wirtschaftlichkeit dominiert. Ein Operator, der nur Bildschirme beobachtet, ist ersetzbar, billig und in der Wirksamkeit begrenzt. Ein Operator, der Bildschirme bewertet, Maßnahmen einleitet, mit Werkfeuerwehr und externen Kräften kommuniziert und in der Lage ist, eine Lage einzuschätzen, ist teurer, schwerer zu finden und in der Wirksamkeit unbezahlbar. Die Qualifikation nach Sachkundeprüfung gemäß Paragraf 34a Gewerbeordnung ist eine Mindestanforderung. Sie ist nicht ausreichend. Wer eine eigene Leitstelle aufbaut, braucht eine eigene Schulungsstruktur, die in der Tiefe geht, die der Werkschutz verlangt.
Die Personalkosten einer Leitstelle, die in dieser Logik aufgesetzt ist, bewegen sich im siebenstelligen Bereich pro Jahr, abhängig von Standort, Tarifbindung und Qualifikationsmix. Diese Zahl ist nicht zu beschönigen. Sie ist der Preis, der für Datenhoheit, Reaktionsgeschwindigkeit und Anbindung an das Werk bezahlt wird.
Technik als Pflichtenheft, nicht als Wunschliste
Die technische Ausstattung einer Leitstelle wird häufig als Wunschliste behandelt. Das ist der falsche Modus. Sie ist ein Pflichtenheft, das aus der Aufgabe abgeleitet wird, und sie ist in jedem Punkt verteidigbar oder sie ist ein Risiko.
Den Kern bildet ein Lagezentrum mit Bildwand, Operator-Arbeitsplätzen und einer Plattform, auf der alle relevanten Datenquellen zusammenlaufen. Die Bildwand ist nicht der wichtigste Bestandteil, auch wenn sie es in jeder Werksführung scheint. Sie ist die sichtbarste Komponente, und sie hat ihre Funktion, aber die eigentliche Arbeit findet an den Operator-Arbeitsplätzen statt, an denen die Bewertung und die Maßnahmensteuerung ablaufen.
Die Plattform muss in der Lage sein, Videoanalyse, Zutrittssysteme, Einbruchmeldeanlagen nach VdS-Klasse, Brandmeldeanlagen, Perimetersensorik und Kommunikationssysteme zusammenzuführen. Sie muss offen sein für die Schnittstellen, die das Werk bereits einsetzt, und sie muss in der Lage sein, neue Quellen aufzunehmen, ohne dass eine vollständige Neuinstallation nötig wird. Eine Plattform, die diese Anforderungen nicht erfüllt, ist im fünften Jahr eine Belastung statt eine Stütze.
Die Redundanz der Technik ist nicht verhandelbar. Stromversorgung über USV und Notstromaggregat, Datenleitungen in mindestens zwei physisch getrennten Wegen, redundante Server für die Plattform, redundante Kommunikationswege für die externe Verbindung zu Polizei, Werkfeuerwehr und benachbarten Standorten. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den einschlägigen Empfehlungen des BSI für Kritische Infrastrukturen, soweit das Werk in den KRITIS-Geltungsbereich fällt, und aus den Empfehlungen des VdS für die jeweilige Risikoklasse, soweit es ihn nicht tut.
Die Videoanalyse ist die Komponente, die in den letzten Jahren am schnellsten gewachsen ist. Sie reduziert die Last auf den Operatoren, indem sie Routinevorgänge filtert und Auffälligkeiten priorisiert. Sie ersetzt den Operator nicht. Wer die Videoanalyse als Ersatz für Personal verkauft, hat sie nicht verstanden. Sie ist ein Werkzeug, das menschliche Aufmerksamkeit dorthin lenkt, wo sie zählt. Die Modelle müssen auf die Umgebung trainiert sein, in der sie laufen. Ein Modell, das in einem Logistikzentrum funktioniert, ist in einer Chemieanlage nicht ohne weiteres einsatzbereit.
Die Kommunikationstechnik umfasst die internen Verbindungen zur Werkfeuerwehr, zur Schichtleitung, zu den Streifen und Robotern auf dem Gelände, und die externen Verbindungen zu Polizei, Rettungsdiensten und externen Eingreifkräften. Diese Verbindungen müssen in einer Form abgesichert sein, die im Ausfall einer einzelnen Komponente nicht zusammenbricht. Mobilfunk allein ist keine ausreichende Absicherung. Eine Festnetzleitung allein ist es ebenfalls nicht. Die Kombination, mit klar definierten Vorrangregeln, ist Stand der Technik.
Räumlichkeit, Lage, bauliche Anforderungen
Die Räumlichkeit der Leitstelle ist die Komponente, die am häufigsten unterschätzt wird. Sie wird in der Planung oft auf einen vorhandenen Raum reduziert, der gerade verfügbar ist, und dieser Pragmatismus rächt sich später.
Die Lage der Leitstelle innerhalb des Werks ist eine Sicherheitsfrage. Sie sollte nicht am Werksperimeter liegen, weil sie dort dem Angreifer als Erstes ausgesetzt ist. Sie sollte aber auch nicht im Zentrum des Werks liegen, wenn das bedeutet, dass externe Eingreifkräfte sie nicht ohne Umweg erreichen. Die Balance zwischen Schutz und Zugänglichkeit ist standortspezifisch und muss aus dem Lageplan abgeleitet werden, nicht aus einer Vorlage.
Der Raum selbst muss baulichen Anforderungen genügen, die in den einschlägigen Normen, etwa der DIN-Reihe für Notruf- und Serviceleitstellen, beschrieben sind. Diese Anforderungen umfassen den Durchbruchschutz der Außenwände, die Sicherung der Fenster, die Auslegung der Türen, die Brandschutzanforderungen, die Klimatisierung, die Akustik. Eine Leitstelle, in der die Operatoren sich gegenseitig im Gespräch stören, ist eine Quelle von Fehlern. Eine Leitstelle, deren Klimaanlage im Sommer ausfällt, ist eine Quelle von Ausfällen. Diese Details sind nicht peripher, sie sind die Substanz.
Die Größe des Raums ergibt sich aus der Zahl der Arbeitsplätze, den Wegen zwischen ihnen, dem Bedarf an Besprechungsfläche für die Schichtübergabe und der Notwendigkeit, in Krisensituationen zusätzliche Personen aufzunehmen, etwa Vertreter der Werkleitung oder der Polizei. Eine Leitstelle, die in der Routine angemessen dimensioniert ist, ist in der Krise zu klein. Die Auslegung sollte deshalb mit einem Aufschlag erfolgen, der die Krise berücksichtigt.
Sanitärbereich, Ruheraum, Küchenbereich und Zugang zur Außenluft sind nicht Komfort, sondern Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit über zwölf Stunden. Wer hier spart, spart an der Aufmerksamkeit der Operatoren, und Aufmerksamkeit ist die einzige Größe, die in einer Leitstelle zählt.
Recht, Versicherung, Aufsicht
Die rechtliche und versicherungstechnische Seite der eigenen Leitstelle ist die Stelle, an der die Differenz zur ausgelagerten Lösung sichtbar wird. Wer auslagert, mietet die Compliance des Dienstleisters mit. Wer selbst betreibt, baut sie selbst auf.
Die Anforderungen ergeben sich aus mehreren Quellen. Aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Hinblick auf die Videoüberwachung und die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Leitstelle. Aus dem Arbeitsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Überwachungssysteme. Aus dem Sicherheitsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen des BSI für KRITIS-Betreiber, soweit anwendbar. Aus den Anforderungen der Berufsgenossenschaft, etwa der BG BAU für werksinterne Baustellen, und aus den allgemeinen Anforderungen an die Arbeitssicherheit der Operatoren.
Die Versicherungsseite wird im Bestfall vor der Inbetriebnahme mit dem Versicherer abgestimmt. Eine Leitstelle, die nach den Empfehlungen des VdS errichtet ist, in der entsprechenden Risikoklasse, schlägt sich in der Prämie nieder. Die Größenordnung ist standortspezifisch, sie bewegt sich aber in Bereichen, die über die Lebensdauer der Leitstelle einen erheblichen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit leisten. Wer den Versicherer erst nach der Inbetriebnahme einbindet, verschenkt diesen Beitrag.
Die Aufsicht des TÜV oder einer vergleichbaren Stelle ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben, sie ist aber in vielen Fällen sinnvoll. Eine externe Begutachtung der technischen und organisatorischen Auslegung ist ein Instrument der Qualitätssicherung, das im Schadensfall auch eine entlastende Wirkung haben kann. Die Investition in eine solche Begutachtung steht in einem günstigen Verhältnis zu den möglichen Folgen ihres Unterlassens.
Was bleibt
Die eigene Sicherheitsleitstelle ist eine Investition in Souveränität, deren Wirtschaftlichkeit sich nicht im ersten Jahr zeigt. Sie verlangt Personal in einer Stärke, die unter zehn Vollzeitäquivalenten selten trägt, sie verlangt Technik in einer Tiefe, die nicht durch eine Standardausstattung erreicht wird, sie verlangt eine Räumlichkeit, die nicht durch einen Umbau improvisiert werden kann. Sie ist deshalb eine Entscheidung, die in den Geschäftsleitungen getroffen werden muss, nicht in den Fachabteilungen.
Der Hebel, der sie rechtfertigt, liegt in der Datenhoheit, der Reaktionsgeschwindigkeit und der Anbindung an das Werk. Diese drei Größen entfalten ihre Wirkung über mehrere Jahre. Wer sie braucht, sollte die Leitstelle bauen. Wer sie nicht braucht, sollte auslagern und die Energie auf andere Stellen verwenden.
Wer die Frage in der Tiefe prüfen will, beginnt am sinnvollsten mit einem Audit, das in drei bis fünf Tagen vor Ort die Voraussetzungen des Standorts, die bestehenden Strukturen und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Szenarien bewertet. Das Ergebnis ist ein Bericht, der intern oder extern weiterverwendet werden kann. Wer den Weg nicht in dieser Tiefe gehen will, sondern zunächst eine Einschätzung sucht, beginnt mit einem vertraulichen Gespräch von sechzig Minuten. Beide Wege sind ohne Folgeverpflichtung. Der Unterschied liegt in der Tiefe, mit der die Antworten am Ende stehen.
Häufige Fragen
Wie viele Personen braucht eine Leitstelle?
Eine rund um die Uhr besetzte Leitstelle mit zwei Operatoren in der Schicht benötigt in der Regel acht bis zwölf Vollzeitäquivalente. Die Bandbreite ergibt sich aus dem Schichtmodell, den gesetzlichen Ruhezeiten, den Urlaubs- und Krankheitsausfällen und der notwendigen Springerstruktur. Wer mit weniger plant, plant Überstunden, die das Modell schon im ersten Jahr zerstören. Die Qualifikation reicht von der Sachkundeprüfung nach Paragraf 34a Gewerbeordnung als Mindestanforderung bis zu spezialisierten Schulungen, die der Werkschutz selbst aufbaut. Der BDSW formuliert hierzu Empfehlungen, die als Orientierung dienen.
Welche Technik ist Pflicht?
Pflicht im engeren Sinn ist die Technik, die sich aus den anwendbaren Normen und Versicherungsanforderungen ergibt. Dazu zählen Einbruchmeldeanlagen nach VdS-Klasse, Brandmeldeanlagen nach DIN, Videoüberwachung mit dokumentierter Datenschutzkonformität, Zutrittssysteme, redundante Stromversorgung über USV und Notstrom, redundante Datenleitungen, gesicherte Kommunikationswege zu externen Eingreifkräften. Pflicht im weiteren Sinn, also zur Erfüllung der Aufgabe, sind eine Plattform zur Integration aller Datenquellen, eine Videoanalyse zur Vorpriorisierung, eine Bildwand und Operator-Arbeitsplätze nach den einschlägigen Normen. Bei KRITIS-Bezug treten die Anforderungen des BSI hinzu.
Welche Räumlichkeit ist nötig?
Die Räumlichkeit muss baulich durchbruchhemmend ausgeführt sein, mit gesicherten Fenstern und Türen, mit Brandschutz nach den anwendbaren Normen, mit Klimatisierung und Akustik, die zwölfstündige Schichten erlauben. Die Lage innerhalb des Werks ist eine Balance zwischen Schutz vor Angriff und Zugänglichkeit für externe Eingreifkräfte. Die Größe ergibt sich aus den Arbeitsplätzen mit einem Aufschlag für Krisensituationen, in denen zusätzliche Personen aufgenommen werden müssen. Sanitärbereich, Ruheraum, Küchenbereich und Zugang zur Außenluft sind keine Komfortfragen, sondern Voraussetzung für die Aufmerksamkeit der Operatoren.
Was kostet der Aufbau?
Die Investition in Technik und Räumlichkeit bewegt sich für eine Leitstelle in der hier beschriebenen Auslegung im unteren bis mittleren siebenstelligen Bereich, abhängig von Standort, Bestand und Ausstattungstiefe. Die Personalkosten liegen ebenfalls im siebenstelligen Bereich pro Jahr, abhängig von Tarifbindung und Qualifikationsmix. Die Wirtschaftlichkeit gegenüber einer ausgelagerten Lösung zeigt sich in der Regel ab dem dritten oder vierten Jahr, getrieben durch Datenhoheit, Reaktionsgeschwindigkeit und reduzierte Versicherungsprämien. Eine belastbare Zahl ergibt sich erst aus einem standortspezifischen Audit, alles andere wäre eine Schätzung.

Über den Autor
Dr. Raphael Nagel (LL.M.) ist Gründungspartner von Tactical Management. Er erwirbt und restrukturiert Industrieunternehmen in anspruchsvollen Marktumfeldern und schreibt über Kapital, Geopolitik und technologische Transformation. raphaelnagel.com
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