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Sicherheitsroboter am Binnenhafen: ISPS-Code, ZKR und Perimeter über Wasser

ISPS-Sicherheitsplan, ZKR-Standards, gemischte Land-Wasser-Perimeter. Wie ein Roboter an Hafenanlagen tatsächlich eingesetzt wird.

Dr. Raphael Nagel

Dr. Raphael Nagel

19. Juli 2025

Sicherheitsroboter am Binnenhafen: ISPS-Code, ZKR und Perimeter über Wasser

Ein Binnenhafen ist kein Industriegelände mit Wasseranschluss, sondern eine regulierte Anlage, in der Land- und Wasserperimeter rechtlich, technisch und operativ unterschiedlich behandelt werden müssen, und genau diese Trennung entscheidet darüber, ob ein Sicherheitsroboter im Hafen funktioniert oder als Demonstrationsobjekt zwischen Pollern und Schienen stehen bleibt.

Wer in dieser Umgebung arbeitet, kennt die Lage. Auf der Landseite gelten Werkschutzlogik, Hausrecht und der ISPS-Code in seiner Hafenanlagenausprägung. Auf der Wasserseite überlagern sich die Befugnisse von Wasserschutzpolizei, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und, bei grenzüberschreitendem Verkehr, die Standards der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Ein Sicherheitskonzept, das diese Schichten nicht abbildet, ist kein Konzept, sondern eine Sammlung von Geräten. Boswau + Knauer entwickelt Systeme, die in dieser Schichtung arbeiten, und die nachfolgenden Abschnitte beschreiben, wie ein Roboter in einem Binnenhafen tatsächlich eingesetzt wird, welche Sensorik trägt, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und an welcher Stelle Technologie aufhört und Behördenkooperation beginnt.

Der ISPS-Code als regulatorischer Rahmen, nicht als Marketingbegriff

Der International Ship and Port Facility Security Code wird im deutschen Sprachgebrauch häufig als allgemeine Sicherheitsanforderung referenziert, ist aber im Kern ein präzises Pflichtenheft. Er verlangt von ausgewiesenen Hafenanlagen einen Port Facility Security Plan, einen benannten Port Facility Security Officer, definierte Sicherheitsstufen und dokumentierte Zugangskontrollen, Überwachungsmaßnahmen und Kommunikationswege. Für deutsche Binnenhäfen ist die Anwendung des Codes auf Anlagen mit internationalem Seeverkehr beschränkt, in der Praxis betrifft das jene Häfen, in denen Seeschiffe abgefertigt werden oder die in der Hafenbehördenstruktur als ISPS-Anlagen ausgewiesen sind. Die meisten reinen Binnenhäfen fallen nicht unmittelbar unter den Code, orientieren sich aber an ihm, weil Versicherer, Großverlader und Aufsichtsbehörden das gleiche Schutzniveau erwarten.

Aus Sicht des Herstellers ergibt sich daraus eine doppelte Anforderung. Die Technologie muss in ISPS-Anlagen so dokumentationsfähig sein, dass sie als Bestandteil des Sicherheitsplans aufgeführt werden kann, und sie muss in nicht-ISPS-Anlagen die gleichen Standards erfüllen, weil die Kunden in beiden Welten arbeiten. Ein Sicherheitsroboter, dessen Bewegungsdaten, Sensorereignisse und Eingriffsdokumentation revisionsfähig in eine Leitstelle einlaufen, lässt sich in einen Port Facility Security Plan einbinden, ohne dass der Plan jedes Mal neu geschrieben werden muss. Ein Roboter, dessen Datenführung lückenhaft ist, scheitert bei der ersten Übung mit der zuständigen Behörde.

Die Sicherheitsstufen des Codes, von der Normallage bis zur erhöhten Gefährdung, lassen sich operativ in unterschiedliche Patrouillenmuster, Sensorprofile und Eingriffsbereitschaften übersetzen. Wir parametrieren die Plattform so, dass der Port Facility Security Officer mit einer dokumentierten Umschaltung das Schutzniveau anheben kann, ohne dass die Konfiguration im Feld neu aufgesetzt wird. Diese Funktion ist nicht spektakulär, sie ist die Voraussetzung dafür, dass Technologie in der ISPS-Logik überhaupt anerkannt wird. Der Code prüft Verfahren, nicht Versprechen.

Ein Punkt aus der Buchargumentation gilt hier in besonderer Schärfe. Sicherheit, die nicht in Prozesse eingebettet ist, bleibt eine Insel. Eine Hafenanlage hat keinen Spielraum für Inseln. Was nicht im Plan steht, existiert für die Aufsicht nicht. Was im Plan steht, muss in der Übung halten. Beide Bedingungen muss die Technologie erfüllen, sonst ist sie nicht hafenfähig.

Land-Wasser-Perimeter und die Frage der Zuständigkeit

Der Perimeter eines Binnenhafens ist nicht eine Linie, sondern eine Schichtung. Auf der Landseite gibt es einen klassischen Zaunperimeter mit Toren, Zufahrten und Werkstoren. Auf der Wasserseite gibt es eine Kaikante, die zugleich Eigentumsgrenze, Verkehrsfläche und nautische Zone ist. Hinter der Kaikante beginnt die Bundeswasserstraße, auf der das Hausrecht des Hafenbetreibers endet und die Hoheit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung beginnt. Die Wasserschutzpolizei der jeweiligen Länder übt die polizeiliche Gefahrenabwehr aus. Diese Schichtung ist nicht akademisch, sie hat operative Folgen für jeden Sensor, jede Kamera und jede Aufzeichnung, die über die Kaikante hinausreicht.

Ein Sicherheitsroboter, der entlang der Kaikante patrouilliert, erfasst Bildmaterial, das technisch über den eigenen Perimeter hinausgehen kann. Wer dieses Material ungeprüft speichert, verarbeitet öffentlich zugängliche Wasserflächen und gerät in datenschutzrechtliche Konflikte, die im Ernstfall die Verwertbarkeit der gesamten Aufzeichnung gefährden. Die Antwort liegt nicht in einer technischen Sperre allein, sondern in einer Kombination aus Sichtfeldmaskierung, Aufzeichnungslogik mit Ereignistrigger und einem dokumentierten Verfahren, in dem die Verarbeitung wasserseitiger Bilder an konkrete Anlässe gebunden ist. Diese Logik ist mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde abzustimmen und im Sicherheitsplan zu hinterlegen.

Die zweite Schicht ist die nautische. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat über ihre Standards, insbesondere im Bereich der elektronischen Schifffahrt und der Verkehrsinformationsdienste, einen Rahmen geschaffen, der für die Erkennung und Identifikation von Wasserfahrzeugen relevant ist. Inland AIS und die zugehörigen Datenflüsse erlauben es, vorbeifahrende Fahrzeuge regelkonform zu erfassen und mit den Sensordaten des Roboters in Bezug zu setzen. Ein unbekanntes Boot ohne AIS-Signatur in unmittelbarer Nähe der Kaikante ist eine andere Information als ein bekanntes Frachtschiff, dessen Liegeplatz im Voraus gemeldet wurde. Die Plattform muss beide Signale unterscheiden können, sonst produziert sie entweder Fehlalarme oder sie übersieht den relevanten Vorgang.

Die dritte Schicht ist die rechtliche Eingriffsbefugnis. Ein Roboter darf wahrnehmen, dokumentieren und melden. Er darf nicht handeln, wo Handeln in Bundesbehördenhoheit fällt. Die saubere Trennung zwischen automatisierter Wahrnehmung und behördlicher Reaktion ist die Voraussetzung dafür, dass das System im Ereignisfall nicht selbst zum Problem wird. Wir bauen unsere Eskalationspfade so, dass die Übergabe an Werkschutz, Wasserschutzpolizei oder Hafenbehörde nicht improvisiert wird, sondern als hinterlegter Prozess abläuft, mit Zeitstempel, Empfangsbestätigung und dokumentiertem Lagebild.

Patrouillenlogik des Roboters in der Hafenumgebung

Ein Sicherheitsroboter im Hafen fährt nicht zufällig und nicht starr. Er folgt einer Patrouillenlogik, die feste und stochastische Anteile kombiniert. Feste Anteile sind Routen entlang neuralgischer Punkte, etwa Toranlagen, Containerstellplätze, Gefahrgutbereiche und der Bereich entlang der Kaikante. Stochastische Anteile sind zufallsgesteuerte Abweichungen, die einem Beobachter die Vorhersage der nächsten Position erschweren. Diese Mischung ist nicht spielerisch, sie ist die Antwort auf das Problem, dass eine vollständig vorhersehbare Patrouille umgangen werden kann und eine vollständig zufällige Patrouille keine Abdeckung garantiert.

Die Geschwindigkeit und Reichweite des Roboters sind auf die Größe der Anlage abzustimmen. Ein Binnenhafen mittlerer Größe hat Außenflächen, die ein einzelner Wachgänger zu Fuß in einer Schicht nicht abdeckt. Ein Roboter, der zwischen Patrouillen selbständig zur Ladestation zurückkehrt, hält die Verfügbarkeit über Schichtgrenzen hinweg. Die Wartungsfenster sind in den Hafenbetrieb einzupassen, nicht umgekehrt. Wer Wartung in den Schichtwechsel des Werkschutzes legt, hat die geringste Reibung. Wer Wartung in die nautischen Stoßzeiten legt, produziert Ausfälle, die im Betriebsprotokoll auffallen werden.

Die Patrouille hat zwei Funktionen, die sich ergänzen. Die erste ist die sichtbare Präsenz. Ein gekennzeichneter Roboter, der entlang der Kaikante fährt, wirkt vor jedem Vorgang. Die zweite ist die unsichtbare Erfassung. Sensorik, die nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, ergänzt das Bild und liefert die Daten, die im Ereignisfall die Aufklärung tragen. Beide Funktionen müssen in einem Gerät zusammengeführt werden, sonst entstehen Doppelinstallationen, die in Wartung und Bedienung teurer sind als ihr Schutzwert.

Eine spezifische Aufgabe im Hafen ist die Begleitung von Be- und Entladevorgängen. Ein Roboter, der während eines Umschlags in definierter Distanz mitfährt, erfasst nicht die Tätigkeit der Hafenarbeiter, sondern den Bereich um den Vorgang, in dem sich Fremdzugriffe ankündigen können. Die Datenschutzgrundverordnung verlangt hier eine klare Zweckbindung. Wir konfigurieren die Aufzeichnung so, dass die Tätigkeit selbst nicht erfasst wird, sondern nur der Umgebungsraum. Diese Trennung ist mit dem Betriebsrat zu vereinbaren und im Sicherheitsplan zu dokumentieren. Wer das versäumt, hat das Audit nicht bestanden, bevor es begonnen hat.

Sensorik für gemischte Land-Wasser-Umgebungen

Hafenumgebungen sind sensorisch anspruchsvoll. Die Luftfeuchtigkeit ist hoch, die Beleuchtungsverhältnisse wechseln zwischen Schweinwerfer, Mondlicht und Wasserreflexion, und die Hintergrundgeräusche reichen vom Motorengeräusch der Schubverbände bis zum Lärm des Containerumschlags. Eine Sensorik, die in einer Industriehalle gut funktioniert, kann hier scheitern, weil sie auf andere Bedingungen kalibriert ist.

Wir kombinieren in der Hafenanwendung mehrere Kanäle. Optische Kameras mit Tagsicht und Nachtsicht decken den Bildbereich ab. Wärmebildsensoren ergänzen die Erkennung in Dunkelheit, bei Nebel und bei Verdeckung. Akustische Sensoren erkennen ungewöhnliche Geräusche, etwa das Anlegen eines kleinen Bootes an der Kaikante, das visuell schwer zu erfassen ist. Bewegungs- und Vibrationssensoren an festen Punkten ergänzen die mobile Sensorik des Roboters, indem sie Manipulationen an Toren, Zäunen und Schließanlagen melden. Die Mehrkanaligkeit ist nicht Redundanz, sondern Bedingung der Fehlalarmreduktion.

Eine besondere Rolle spielt die wasserseitige Erkennung. Radarsysteme im Nahbereich erkennen kleine Wasserfahrzeuge auch dann, wenn sie ihre Beleuchtung abgeschaltet haben. In Kombination mit Inland-AIS-Daten lässt sich unterscheiden zwischen einem regulär gemeldeten Fahrzeug und einer unbekannten Annäherung. Diese Unterscheidung ist der Kern der wasserseitigen Sicherheit. Wer sie nicht trifft, alarmiert bei jedem Sportboot und ignoriert irgendwann die Anlage.

Die Sensorik muss zudem mit den Schwankungen des Wasserstandes umgehen. An Pegelständen, die saisonal um mehrere Meter variieren, ändert sich die Geometrie der Kaikante aus Sicht der Sensorik. Eine starre Kalibrierung führt entweder zu blinden Flecken bei Niedrigwasser oder zu Fehlalarmen bei Hochwasser. Wir lösen das durch eine pegelabhängige Konfiguration, die mit den Daten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung verknüpft ist. Die Plattform passt die Erkennungszonen automatisch an. Diese Funktion ist nicht in jedem Datenblatt zu finden, sie ist aber die Bedingung dafür, dass das System über die Jahreszeiten hinweg trägt.

Die Verbindung von Sensorik und Videoanalyse, wie sie im Buch BOSWAU + KNAUER, Vom Bau zur Sicherheitstechnologie beschrieben ist, wirkt in der Hafenumgebung besonders. Eine Person, die zur Schicht erscheint, ist eine andere Information als eine Person, die zur Schichtzeit nichts zu suchen hat. Im Hafen kommt hinzu, dass die Erwartungshaltung sich an Liegeplatzdaten orientiert. Ein Mensch in der Nähe eines belegten Liegeplatzes ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Besatzung. Ein Mensch in der Nähe eines unbelegten Liegeplatzes ist eine Auffälligkeit. Die Plattform muss diese Kontextinformation aufnehmen, sonst arbeitet sie auf einem Niveau, das in der Industrieanwendung ausreicht, im Hafen aber zu wenig ist.

Zusammenarbeit mit Werkschutz, Wasserschutzpolizei und Behörden

Technologie ist im Hafen nicht autonom, sie ist Teil eines Verbundes. Der Verbund besteht aus dem Werkschutz des Betreibers, dem Sicherheitsdienstleister, der Wasserschutzpolizei, der Hafenbehörde und, je nach Lage, weiteren Behörden. Ein Sicherheitssystem, das diesen Verbund nicht abbildet, produziert Daten, die im Ernstfall nicht in den Eingriff übergehen.

Der erste Verbundpartner ist der Werkschutz. Er ist die operative Hand des Betreibers und hat das Hausrecht. Der Roboter und die Plattform melden an die Leitstelle des Werkschutzes, dort entscheidet ein Operator über die nächste Stufe. Diese Architektur entspricht der kontrollierten Autonomie, die wir im Buch beschrieben haben. Routinen werden vom System geführt, Ausnahmen werden an den Menschen übergeben. Im Hafen ist diese Übergabe nicht nur technisch, sondern rechtlich notwendig, weil der Werkschutz seinerseits entscheidet, ob ein Vorgang in die polizeiliche Lage übergeht.

Der zweite Verbundpartner ist die Wasserschutzpolizei. Sie ist zuständig für die Gefahrenabwehr auf der Wasserstraße und für Straftaten mit Bezug zur Schifffahrt. Eine wirksame Zusammenarbeit setzt voraus, dass die Lagebilder des Sicherheitssystems in einer Form vorliegen, die behördlich verwertbar ist. Zeitstempel, Sensorquellen, Bildmaterial und Standortdaten müssen revisionsfähig sein. Im Vorfeld vereinbarte Meldewege beschleunigen die Reaktion. Wir empfehlen unseren Kunden, gemeinsame Übungen mit der zuständigen Wasserschutzpolizei zu vereinbaren, bevor ein realer Vorfall die Abstimmung erzwingt. Eine Übung deckt mehr Lücken auf als ein Quartalsbericht.

Der dritte Verbundpartner ist die Hafenbehörde, die in der jeweiligen Landesausprägung die Aufsicht über die Hafenanlage ausübt. Sie prüft die Einhaltung des Sicherheitsplans, koordiniert bei ISPS-Anlagen die Sicherheitsstufen und fungiert als Schnittstelle zu weiteren Bundesbehörden. Das BSI ist im Hafen relevant, soweit kritische Infrastrukturen betroffen sind, die Berufsgenossenschaft BG BAU und entsprechende Berufsgenossenschaften der Verkehrswirtschaft sind relevant für Arbeitssicherheit, der GDV und der VdS sind relevant für Versicherungsanforderungen, der BDSW ist relevant, soweit Sicherheitsdienstleister im Verbund agieren, und der TÜV ist relevant für die wiederkehrende Prüfung der eingesetzten Technik. Diese Akteure müssen nicht alle in jedem Projekt aktiv sein, sie sollten aber im Sicherheitskonzept benannt und in ihren Schnittstellen beschrieben sein.

Die Plattform muss in der Lage sein, gegenüber jedem dieser Akteure die richtige Information in der richtigen Tiefe zu liefern. Der Werkschutz braucht das Echtzeitbild, die Wasserschutzpolizei das verwertbare Beweismittel, die Hafenbehörde den Bericht zum Sicherheitsplan, der Versicherer die Auswertung der Schadenshistorie. Eine Datenbasis, vier Sichten. Wer mit vier getrennten Systemen arbeitet, hat in jedem Audit die gleiche Diskussion über die Konsistenz der Daten. Wer eine Datenbasis hat, hat diese Diskussion einmal.

Was bleibt

Ein Sicherheitsroboter am Binnenhafen funktioniert, wenn er in eine Schichtung aus rechtlichem Rahmen, technischem System und behördlichem Verbund eingebettet ist. Er funktioniert nicht, wenn er als isoliertes Gerät verkauft wird, dessen Wirkung sich aus der Hardware allein ergeben soll. Der ISPS-Code, die ZKR-Standards, die Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei und die Erwartung der Versicherer setzen den Rahmen, in dem Technologie sich bewähren muss. Wer diesen Rahmen kennt, baut Systeme, die in der ersten Übung halten. Wer ihn nicht kennt, baut Demonstrationsobjekte.

Boswau + Knauer entwickelt diese Systeme aus der gleichen Haltung, die das Unternehmen aus dem Bau mitgenommen hat. Robustheit, dokumentierte Verfahren, klare Schnittstellen und eine Bedienlogik, die in der Leitstelle des Werkschutzes ohne Spezialschulung trägt. Die Plattform passt sich an Pegelstände an, sie unterscheidet zwischen AIS-gemeldeten Fahrzeugen und unbekannten Annäherungen, sie übergibt im Ereignisfall in dokumentierter Form an Werkschutz und Behörden. Diese Eigenschaften sind nicht spektakulär, sie sind die Voraussetzung dafür, dass die Anlage in fünf Jahren noch dasselbe leistet wie am Tag der Inbetriebnahme.

Wer einen Binnenhafen verantwortet und prüfen will, ob die eigene Sicherheitsarchitektur diesem Anspruch genügt, beginnt mit einem Gespräch von sechzig Minuten. Es ist vertraulich, es ist ohne Folgeverpflichtung, und es endet entweder mit einer Einschätzung, die ohne uns weitergeführt werden kann, oder mit der Entscheidung für ein Audit, das in drei bis fünf Tagen die Lage in einen schriftlichen Bericht überführt. Beide Wege sind im Buch BOSWAU + KNAUER, Vom Bau zur Sicherheitstechnologie beschrieben. Beide Wege liefern, was am Anfang jeder ernsthaften Hafensicherheit steht, eine Standortbestimmung, die keine Vermutung mehr enthält.

Häufige Fragen

Was schreibt der ISPS-Code für Hafenanlagen vor?

Der ISPS-Code verpflichtet ausgewiesene Hafenanlagen mit internationalem Seeverkehr zu einem genehmigten Port Facility Security Plan, einem benannten Port Facility Security Officer, definierten Sicherheitsstufen und dokumentierten Zugangskontrollen, Überwachungsmaßnahmen und Kommunikationswegen. Reine Binnenhäfen ohne Seeverkehr fallen nicht unmittelbar darunter, orientieren sich aber an denselben Standards, weil Versicherer und Großverlader sie erwarten. Technologie wird im Code nicht vorgeschrieben, sie wird aber dann anerkannt, wenn ihre Datenführung und ihre Verfahren revisionsfähig in den Sicherheitsplan eingebunden sind. Form schlägt im ISPS-Kontext häufig Funktion.

Wie wird ein Perimeter zur Wasserseite gesichert?

Der wasserseitige Perimeter wird in Schichten gesichert. Optische und thermische Sensorik deckt die Kaikante ab, akustische Sensoren erkennen Annäherungen kleiner Wasserfahrzeuge, Radarsysteme im Nahbereich erfassen Fahrzeuge auch ohne Beleuchtung, und Inland-AIS-Daten ermöglichen die Unterscheidung zwischen gemeldetem und unbekanntem Verkehr. Die Konfiguration ist pegelabhängig, weil saisonale Wasserstandschwankungen die Geometrie verändern. Datenschutzrechtlich werden Aufzeichnungen über die Eigentumsgrenze hinaus durch Sichtfeldmaskierung und ereignisgebundene Aufzeichnung begrenzt. Die Eingriffsbefugnis bleibt bei Werkschutz und Wasserschutzpolizei, das System dokumentiert und übergibt, es handelt nicht eigenständig in fremder Hoheit.

Welche Rolle spielt die Wasserschutzpolizei?

Die Wasserschutzpolizei der Länder ist für die polizeiliche Gefahrenabwehr auf Bundeswasserstraßen zuständig und verfolgt Straftaten mit Bezug zur Schifffahrt. Sie ist nicht Teil des Werkschutzes, sondern eigenständige Behörde mit eigenem Auftrag. Ein Sicherheitssystem im Hafen arbeitet mit ihr zusammen, indem es Lagebilder in revisionsfähiger Form liefert, dokumentierte Meldewege einhält und im Vorfeld Übungen mit ihr durchführt. Die Eskalation aus dem Werkschutz an die Wasserschutzpolizei muss als Prozess hinterlegt sein, mit Zeitstempel, Empfangsbestätigung und Lagebild. Improvisation im Ereignisfall ist die häufigste Ursache verlorener Beweismittel.

Welche Sensorik funktioniert in Hafenumgebungen?

In Hafenumgebungen funktioniert eine Kombination mehrerer Sensorkanäle. Optische Kameras mit Tag- und Nachtsicht, Wärmebildsensoren für Dunkelheit und Nebel, akustische Sensoren für Annäherungen unter Sichtverdeckung, Radar im Nahbereich für die Wasserseite und feste Bewegungs- und Vibrationssensoren an Toren, Zäunen und Schließanlagen. Einzelsensoren scheitern an der hohen Luftfeuchtigkeit, an wechselnden Beleuchtungsverhältnissen und an den Hintergrundgeräuschen des Umschlags. Mehrkanaligkeit ist die Bedingung der Fehlalarmreduktion, weil ein Vorgang nur dann als Alarm gewertet wird, wenn er von mehreren unabhängigen Quellen bestätigt wird. Diese Architektur ist robuster als jede einzelne Spitzenkomponente.

Dr. Raphael Nagel

Über den Autor

Dr. Raphael Nagel (LL.M.) ist Gründungspartner von Tactical Management. Er erwirbt und restrukturiert Industrieunternehmen in anspruchsvollen Marktumfeldern und schreibt über Kapital, Geopolitik und technologische Transformation. raphaelnagel.com

Seit 1892.

Das Haus erreicht man über boswau-knauer.de oder unter +49 711 806 53 427.