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Wenn Versicherer KI-Überwachung verlangen werden

GDV-Signale, Rückversicherer-Druck nach Naturschäden, NIS2. Drei Kräfte, die das nächste Mandat treiben. Wer das versteht, ist nicht überrascht, wenn es kommt.

Dr. Raphael Nagel

Dr. Raphael Nagel

27. Dezember 2025

Wenn Versicherer KI-Überwachung verlangen werden

Versicherer werden KI-gestützte Überwachung in den nächsten Vertragszyklen nicht empfehlen, sondern voraussetzen. Wer das als Drohung liest, hat den Markt nicht gelesen. Wer es als Planungshorizont liest, hat noch Zeit.

Die Verschiebung ist nicht laut. Sie geschieht in Klauseln, in Bedingungswerken, in der Auslegung von Obliegenheiten. Sie geschieht in Briefen, in denen ein Rückversicherer einem Erstversicherer eine Sparte zurückgibt, ohne den Endkunden zu informieren. Sie geschieht in Ausschreibungen, in denen plötzlich eine Anlage zur Bedingung wird, die im Vorjahr noch Empfehlung war. Drei Kräfte arbeiten gleichzeitig: das verschärfte Risikobild des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Druck der Rückversicherer nach mehreren Jahren mit überdurchschnittlichen Naturschäden, und die regulatorische Spur, die NIS2 in benachbarte Sparten zieht. Diese drei Kräfte treffen sich auf den Schreibtischen der Underwriter.

Die stille Verschiebung im Bedingungswerk

Wer Versicherungsverträge im Bau- und Industriesegment der letzten fünf Jahre nebeneinander legt, sieht eine Bewegung, die in keinem Geschäftsbericht steht. Die allgemeine Bauleistungsversicherung enthält in vielen Häusern inzwischen Obliegenheiten, die in der Vorgängergeneration nicht enthalten waren. Es geht um Mindestanforderungen an die Sicherung außerhalb der Arbeitszeiten, um Dokumentationspflichten bei Verlust von Material über bestimmten Werten, um Beweisanforderungen bei Schadensmeldungen, die ohne technische Aufzeichnung kaum noch zu erfüllen sind. Wer in einem Schadensfall ohne lückenlose Dokumentation steht, erlebt eine Schadenregulierung, die in eine andere Tonalität gefallen ist als noch vor wenigen Jahren.

Diese Tonalität ist nicht zufällig. Die Sparte Bau hat über mehrere Berichtsjahre Kombinationen aus erhöhter Schadensfrequenz und steigenden Durchschnittsschäden gezeigt. Materialwerte sind gestiegen, die Spezialisierung von Bauausrüstung hat zugenommen, die Wiederbeschaffungszeiten haben sich verlängert, und parallel hat die Professionalisierung der Tätergruppen eine Stufe genommen. Wer mit Underwritern in der Sparte spricht, hört dieselbe Beobachtung in verschiedenen Worten: Die klassischen Schutzmaßnahmen sind nicht mehr im Verhältnis zu den versicherten Werten.

Aus dieser Beobachtung entstehen Klauseln, die zunächst weich formuliert sind. Eine Klausel verlangt eine angemessene Sicherung. Eine zweite Klausel verlangt eine Dokumentation, die im Schadensfall vorlegbar ist. Eine dritte Klausel verlangt eine Reaktionszeit bei Alarmen, die ohne Technik nicht zu erbringen ist. Drei weiche Klauseln ergeben in der Summe eine harte Anforderung, ohne dass der Begriff KI-Videoanalyse im Vertrag steht. Wer den Vertrag liest und sich auf die Begriffe verlässt, übersieht die Anforderung. Wer den Vertrag im Schadensfall liest, sieht sie sehr deutlich.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Risikobewertungen und Bedingungsempfehlungen, die in die Hausverträge der Mitglieder einfließen, ohne dass eine zentrale Mandatierung stattfindet. Diese Veröffentlichungen sind keine Verordnungen, aber sie sind eine Sprache, in der sich die Sparte koordiniert. Wer die Sprache verfolgt, sieht die Richtung, in die sich die Mindestanforderungen bewegen. Die Richtung zeigt auf technische Detektion, automatisierte Dokumentation und nachvollziehbare Reaktionsketten.

Was Rückversicherer nach mehreren Großschadensjahren tun

Rückversicherer sind die unsichtbare Schicht des Versicherungssystems. Sie tauchen in den Verträgen der Endkunden nicht auf, aber sie bestimmen, in welchem Rahmen Erstversicherer Risiken überhaupt annehmen können. Nach mehreren Jahren mit Naturschäden, die in Europa über den langfristigen Durchschnitten lagen, haben Rückversicherer ihre Konditionen in einer Reihe von Sparten verschärft. Diese Verschärfung wirkt nicht punktuell. Sie wirkt strukturell.

Wenn ein Rückversicherer die Selbstbehalte für eine Sparte anhebt oder die Kapazität reduziert, muss der Erstversicherer entscheiden, ob er das Risiko zu schlechteren Bedingungen weitergibt oder ob er die Annahme einschränkt. In beiden Fällen kommt der Druck beim Endkunden an. Bei besseren Risiken wird er moderat kommen, bei schlechteren Risiken wird er deutlich kommen. Die Trennlinie zwischen besseren und schlechteren Risiken wird zunehmend durch das gezogen, was im Bedingungswerk an technischer Sicherung verlangt und dokumentiert wird.

Wer in dieser Logik liest, versteht, warum Versicherer plötzlich Interesse an konkreten Anlagentypen, an Reaktionsketten, an Auswertungsformaten zeigen. Sie bauen Risikoklassen, die sich an technischen Merkmalen orientieren, weil andere Kategorisierungen die Schadensentwicklung nicht mehr abbilden. Ein Standort mit dokumentierter Detektion, automatisierter Alarmierung und nachweisbarer Reaktionsbereitschaft ist in dieser Logik eine andere Risikoklasse als ein Standort mit Bauzaun und Patrouille. Der Preisunterschied folgt aus der Klasse, nicht aus einer Verhandlung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsmakler und Berater hat in seinen Stellungnahmen mehrfach darauf hingewiesen, dass die Tarifierung in einigen Sparten nicht mehr nur die Wertdimension berücksichtigt, sondern zunehmend die Schutzdimension. Wer diese Verschiebung als Versicherungsnehmer ignoriert, zahlt die Differenz. Wer sie aufnimmt, verschiebt sich in die Klasse, in der die Konditionen tragbar bleiben. Diese Verschiebung ist nicht in jedem Fall eine Mandatierung im juristischen Sinn. Sie ist eine Mandatierung in der Kalkulation, und in der unternehmerischen Wirklichkeit ist das die wirksamere Form.

In den nächsten zwei bis vier Vertragszyklen wird sich diese Logik in der Breite des Bau- und Industriesegments durchgesetzt haben. Die Frage ist nicht, ob das geschieht, sondern wann es welchen Versicherungsnehmer trifft. Bestandskunden mit guter Schadenhistorie werden später getroffen, neue Kunden und Kunden mit auffälliger Historie werden zuerst getroffen. Die zeitliche Spreizung erlaubt einigen Marktteilnehmern, die Anpassung als nicht relevant zu lesen. Diese Lesart ist ein Planungsfehler.

NIS2 als regulatorischer Schatten benachbarter Sparten

Die zweite europäische Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit zielt formal auf andere Adressaten als die klassischen Bau- und Industrieversicherungsnehmer. Sie betrifft Betreiber wesentlicher und wichtiger Einrichtungen, mit einem Fokus auf digitale Infrastrukturen, Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit und einige weitere Sektoren. Wer in Bau und Logistik arbeitet, sieht sich auf den ersten Blick nicht angesprochen. Auf den zweiten Blick ist die Lage anders.

NIS2 hat eine Lieferketten- und Auftragnehmerdimension. Wer als Auftragnehmer für eine Einrichtung arbeitet, die unter NIS2 fällt, übernimmt durch den Vertrag Anforderungen, die formal nicht für ihn gelten würden. Wer Baustellen für Energieversorger, für Rechenzentren, für Wasserwerke, für Krankenhäuser oder für Logistikknoten in der Energieversorgung bearbeitet, sieht in den Ausschreibungen Anforderungen an Detektion, Dokumentation und Vorfallmeldung, die aus der Richtlinie stammen. Diese Anforderungen sind nicht verhandelbar, weil der Auftraggeber sie nicht selbst verhandeln darf.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat in seinen Veröffentlichungen wiederholt deutlich gemacht, dass die Anforderungen an betroffene Einrichtungen über die unmittelbare digitale Infrastruktur hinausgehen und die physische Sicherheit der Standorte einschließen. Diese Auslegung erstreckt sich auf Bauphasen, in denen Anlagen errichtet oder verändert werden, weil eine Anlage in der Bauphase eine andere Verwundbarkeit aufweist als im Betrieb. Wer in dieser Phase ohne dokumentierte Detektion und ohne nachvollziehbare Reaktionskette arbeitet, erfüllt die Anforderungen des Auftraggebers nicht.

Versicherer beobachten diese Entwicklung mit Aufmerksamkeit, weil sich aus regulatorischen Anforderungen Haftungsfragen ergeben, die in den Bedingungswerken berücksichtigt werden müssen. Eine Obliegenheit, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Endkunden ergibt, ist auch versicherungsrechtlich relevant. Wer als Versicherungsnehmer die Anforderungen seines Auftraggebers nicht erfüllt, hat im Schadensfall eine zweite Front: nicht nur der Auftraggeber, sondern auch der Versicherer prüft, ob die Maßnahmen dem geschuldeten Standard entsprachen. In dieser Logik wird KI-gestützte Detektion nicht durch eine einzelne Mandatierung erzwungen, sondern durch das Zusammenwirken von Vertragsrecht, Versicherungsrecht und regulatorischer Erwartung.

Wer KRITIS-relevante Projekte bearbeitet oder in deren Wertschöpfungskette tätig ist, sollte den eigenen Sicherheitsstand nicht an der Bauwirtschaft im Mittel messen, sondern an der Erwartungshaltung der betroffenen Sektoren. Diese Erwartungshaltung ist auf technische Detektion, automatisierte Dokumentation und integrierte Reaktion ausgerichtet. Das ist nicht das Niveau der nächsten Dekade. Das ist das Niveau der laufenden Vergaben.

Die operative Sprache der Underwriter

Wer den Begriff Versicherungsrabatt durch Überwachung Baustelle in den Mund nimmt, beschreibt eine Verhandlungssituation, die in der Sache nicht mehr ganz aktuell ist. Rabatte werden in einem Marktumfeld gewährt, in dem die Grundkalkulation tragfähig ist und ein zusätzlicher Anreiz für Schadenminderung gesetzt werden soll. Rabatte werden zurückgezogen, wenn die Grundkalkulation unter Druck steht und die Schadenminderung zum Standard gemacht werden muss. Der Bau- und Industriebereich bewegt sich in der zweiten Lage.

In der Praxis bedeutet das, dass die Sprache der Underwriter sich verschoben hat. Wo früher von Rabatten gesprochen wurde, wird heute von Annahmevoraussetzungen gesprochen. Wo früher die Frage war, ob ein Risiko zu schlechteren oder besseren Konditionen gezeichnet wird, ist heute zunehmend die Frage, ob es überhaupt gezeichnet wird. Diese Verschiebung trifft nicht jeden Versicherungsnehmer gleich, aber sie trifft die Sparte als ganze.

Wer als Bauunternehmen, als Industriebetrieb oder als Sicherheitsdienstleister in dieser Lage seinen Maklern und Versicherern gegenübertritt, sollte die eigenen Schutzmaßnahmen so beschreiben können, dass sie in den Kategorien der Underwriter aufgehen. Diese Kategorien sind nicht Datenblatt-Spezifikationen einzelner Geräte. Sie sind Beschreibungen von Detektionsketten, Reaktionsketten und Dokumentationsketten. Eine Detektionskette beschreibt, wie ein Vorgang wahrgenommen wird, von welchen Sensoren bestätigt wird und unter welchen Bedingungen ein Alarm ausgelöst wird. Eine Reaktionskette beschreibt, was nach dem Alarm geschieht, in welcher Zeit, durch welche Stellen. Eine Dokumentationskette beschreibt, wie der Vorgang aufgezeichnet, gespeichert und im Bedarfsfall belegt wird.

Die Verbindung dieser drei Ketten ist die Sprache, in der moderne Sicherheit verhandelt wird. KI-gestützte Videoanalyse ist in dieser Sprache nicht ein Produkt, sondern eine Funktion. Sie liefert die Verbindung zwischen sensorischer Wahrnehmung und reaktionsfähiger Klassifikation, sie reduziert Fehlalarme auf ein Niveau, in dem Reaktionsbereitschaft wirtschaftlich darstellbar bleibt, und sie produziert die Dokumentation, die im Schadensfall die Beweislage trägt. Wer diese drei Wirkungen in einem System bündelt, sprich in einer Sprache, die der Underwriter ohne Übersetzung versteht.

In der ausführlichen Beschreibung dieser Architektur liefert das Buch "BOSWAU + KNAUER. Vom Bau zur Sicherheitstechnologie" die operative Grundlage, auf der sich die Verhandlung mit Versicherern führen lässt. Die Plattformlogik, die in den Kapiteln zur Software und zur Integration beschrieben ist, deckt genau die drei Ketten ab, die in den Bedingungswerken zunehmend vorausgesetzt werden.

Was zwischen heute und der Mandatierung liegt

Die Frage, wie viel Zeit zwischen dem heutigen Zustand und einer breit wirksamen Anforderung liegt, hat keine präzise Antwort. Sie hat eine Bandbreite. Die Bandbreite ergibt sich aus den Erneuerungszyklen der Versicherungsverträge, aus der Geschwindigkeit, mit der Bedingungsempfehlungen in Hausverträge einfließen, und aus dem Tempo, in dem regulatorische Anforderungen über die Vertragsschiene auf die Bauwirtschaft durchschlagen. Eine vorsichtige Lesart sieht zwei bis vier Jahre für die Verbreitung in der Sparte Bau, eine schnellere Lesart sieht weniger als zwei Jahre für KRITIS-relevante Projekte und für Großkunden mit auffälliger Schadenhistorie.

Diese Bandbreite ist nicht beruhigend, sie ist disziplinierend. Wer in zwei Jahren auf eine veränderte Vertragslage trifft, hat heute Zeit, ein System aufzubauen, das die Anforderungen erfüllt, bevor die Anforderungen verbindlich werden. Wer in zwei Jahren auf die Anforderung trifft, ohne sie vorbereitet zu haben, verhandelt unter Druck, was er ohne Druck zu besseren Konditionen hätte einkaufen können. Der Unterschied zwischen diesen beiden Lagen ist nicht akademisch. Er ist in den Prämien, in den Selbstbehalten, in der Ausschlussliste der Bedingungen sichtbar.

Die Bundesgenossenschaft der Bauwirtschaft hat in ihren Veröffentlichungen wiederholt auf den Zusammenhang zwischen Arbeitsschutz, Standortsicherung und betrieblicher Organisation hingewiesen. Diese drei Felder werden in der Versicherungslogik zunehmend gemeinsam betrachtet, weil die Schadenshistorie zeigt, dass Vorfälle in einem der drei Felder die Risikolage in den anderen beiden Feldern erhöhen. Eine integrierte Sicherheitslösung, die alle drei Felder berücksichtigt, ist deshalb nicht eine Antwort auf eine einzelne Anforderung, sondern eine Position, aus der heraus mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllt werden. Die Plattformlogik moderner Systeme erlaubt diese Mehrfachwirkung, ohne die Komplexität in den Verträgen zu vervielfachen.

Wer in der Zwischenzeit zwischen heute und der breiten Mandatierung handeln will, hat drei realistische Optionen. Die erste Option ist Abwarten. Sie spart heute Investition und kostet morgen Verhandlungsspielraum. Die zweite Option ist die punktuelle Aufrüstung an einzelnen kritischen Standorten. Sie ist sinnvoll für Versicherungsnehmer mit klarer Risikospitze, sie ist begrenzt skalierbar. Die dritte Option ist der Aufbau einer Plattform, die mehrere Standorte trägt und mit den Anforderungen mitwächst. Diese Option ist die teuerste in der ersten Investition und die günstigste im Lebenszyklus, weil sie nicht in jeder Vertragsrunde neu verhandelt werden muss.

Was bleibt

Wer in der Bau- und Industrieversicherung tätig ist, sollte aufhören, das Thema KI-gestützte Überwachung als Innovationsfrage zu behandeln. Es ist eine Konformitätsfrage geworden, mit einem Zeithorizont, der innerhalb der laufenden Investitionszyklen liegt. Die drei Kräfte aus GDV-Bedingungsentwicklung, Rückversicherer-Druck und regulatorischem Schatten von NIS2 wirken nicht gegeneinander, sondern in derselben Richtung. Wer in dieser Richtung früh aufstellt, geht in die nächsten Vertragsrunden mit einer Position, die er sonst kaufen müsste, ohne sicher zu sein, dass er sie zu vertretbaren Konditionen kaufen kann.

Die Empfehlung an die Geschäftsleitungen lautet nicht, sofort jede Baustelle mit Robotik und Videoanalyse zu sichern. Sie lautet, in den nächsten Monaten den eigenen Sicherheitsstand so zu erfassen, dass eine fundierte Entscheidung über das Tempo der Aufrüstung möglich wird. Boswau und Knauer bietet diese Erfassung als strukturiertes Audit über drei bis fünf Tage an, mit definiertem Lieferumfang und einem Bericht, der ohne weitere Beratung verwertbar ist. Wer zunächst nur das Gespräch sucht, findet in einer vertraulichen Sechzig-Minuten-Runde mit einem Mitglied der Geschäftsleitung eine erste Einschätzung, die Klarheit schafft, ohne Folgekosten auszulösen.

Häufige Fragen

Werden Versicherer KI-Videoanalyse verpflichtend machen?

Eine zentrale juristische Mandatierung durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist nicht zu erwarten, weil der Verband keine Verordnungsbefugnis hat. Die Mandatierung erfolgt über Bedingungswerke der einzelnen Versicherer, über Annahmerichtlinien der Underwriter und über die Tarifierung. In der Wirkung ist das eine Mandatierung, auch wenn das Wort nicht fällt. Wer die Bedingungen seiner aktuellen Police mit denen von vor fünf Jahren vergleicht, sieht die Bewegung. Der Verlauf zeigt klar in Richtung technischer Detektion als Voraussetzung tragbarer Konditionen.

Welche Sparten sind zuerst betroffen?

Zuerst betroffen sind die Bauleistungsversicherung in Großprojekten, die Maschinenversicherung im Industriebereich und Sparten mit Bezug zu KRITIS-relevanten Standorten. In diesen Bereichen verbinden sich hohe Versicherungssummen, schlechte Schadenshistorie und regulatorische Anforderungen zu einem Druck, dem einzelne Versicherer nicht ausweichen können. In zweiter Linie folgen Sparten in Logistik und Großhandel, in denen vergleichbare Wertdichten und ähnliche Schadenmuster auftreten. Kleinere Standorte und nicht-kritische Anwendungen werden später erfasst, aber sie werden erfasst, weil die Bedingungswerke nicht parallel geführt werden.

Wie reagieren Rückversicherer auf Naturschäden?

Nach mehreren Jahren mit überdurchschnittlichen Naturschadensaufwendungen haben Rückversicherer in einer Reihe von Sparten Selbstbehalte angehoben, Kapazitäten reduziert oder Annahmebedingungen verschärft. Diese Verschärfung wirkt nicht direkt auf den Endkunden, aber sie zwingt Erstversicherer, ihre Annahmepolitik anzupassen. Standorte mit dokumentierter Detektion und nachweisbarer Reaktionskette werden bevorzugt gezeichnet, Standorte ohne diese Merkmale werden zu schlechteren Konditionen oder gar nicht mehr gezeichnet. Diese Sortierung ist still, aber sie ist wirksam, und sie ist in den Verhandlungen der laufenden Erneuerungszyklen sichtbar.

Welche Vorlaufzeit hat man bis zu einer Mandatierung?

Eine vorsichtige Lesart sieht zwei bis vier Jahre für die breite Wirksamkeit in der Sparte Bau, eine schnellere Lesart sieht weniger als zwei Jahre für KRITIS-relevante Projekte und für Versicherungsnehmer mit auffälliger Schadenhistorie. Diese Bandbreite erlaubt einen geordneten Aufbau, sie erlaubt kein Aussitzen. Wer heute beginnt, hat in den nächsten Vertragsrunden eine Verhandlungsposition. Wer wartet, bis die Anforderung im Vertrag steht, verhandelt unter Druck. Ein neunzigtägiger Pilotbetrieb liefert die Datenbasis, auf der sich die Skalierungsentscheidung sicher treffen lässt.

Dr. Raphael Nagel

Über den Autor

Dr. Raphael Nagel (LL.M.) ist Gründungspartner von Tactical Management. Er erwirbt und restrukturiert Industrieunternehmen in anspruchsvollen Marktumfeldern und schreibt über Kapital, Geopolitik und technologische Transformation. raphaelnagel.com

Seit 1892.

Das Haus erreicht man über boswau-knauer.de oder unter +49 711 806 53 427.