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EU-Naturkatastrophen-Rückversicherung: warum sie 2026 auf Sicherheit pocht

Munich Re, Swiss Re. Wie die Rückversicherer nach den Schäden 2024 die Klauseln verschärft haben.

Dr. Raphael Nagel

Dr. Raphael Nagel

14. August 2025

EU-Naturkatastrophen-Rückversicherung: warum sie 2026 auf Sicherheit pocht

Eine Versicherungspolice ist im Jahr 2026 kein Vertrag mehr über Schadensersatz, sondern ein Vertrag über Verhalten. Wer in den vergangenen achtzehn Monaten Verlängerungsgespräche mit einem Industrieversicherer geführt hat, kennt die Erfahrung. Die Frage lautet nicht mehr, was im Schadensfall ausgezahlt wird, sondern welche technischen, organisatorischen und dokumentarischen Vorkehrungen der Versicherungsnehmer trifft, bevor der Schaden eintritt.

Diese Verschiebung ist keine Laune einzelner Underwriter. Sie ist die Folge einer Kette von Ereignissen, die im Rückversicherungsmarkt seit den Schadenjahren 2021 bis 2024 aufgelaufen sind. Munich Re und Swiss Re haben in ihren Berichten der letzten Erneuerungsrunden konsistent dargestellt, dass die versicherten Naturkatastrophenschäden in Europa nicht mehr in das Modell der späten neunziger Jahre passen. Hochwasserereignisse, Starkregen, Hagel und Sturmlagen treten in einer Dichte und mit einer Schadenintensität auf, die das alte Tarifgefüge gesprengt hat. Die Konsequenz ist auf Primärversicherungsebene angekommen. Sie heißt: striktere Klauseln, präzisere Obliegenheiten, höhere Eigenanteile, und in immer mehr Verträgen die Forderung, dass technische Schutzmaßnahmen dokumentiert nachzuweisen sind. Wer diesen Nachweis nicht führen kann, verliert nicht den Vertrag, sondern die Konditionen.

Die Kette von der Rückversicherung zum operativen Standort

Der Mechanismus, über den sich Anforderungen aus der Rückversicherung bis auf den einzelnen Bauplatz, das einzelne Logistikzentrum oder die einzelne Industrieanlage durchsetzen, ist nicht offensichtlich. Er verläuft über mehrere Stufen, von denen jede ihre eigene Logik trägt. Die Rückversicherer schreiben in ihren Treaties mit den Primärversicherern Bedingungen vor, die das Aggregatrisiko begrenzen sollen. Diese Bedingungen betreffen Kumulobergrenzen, Ausschlüsse für bestimmte Gefahrenzonen, höhere Selbstbehalte und neuerdings auch Vorgaben zu Präventionsstandards. Der Primärversicherer überträgt diese Vorgaben in seine eigenen Tarife und Bedingungen. Was beim Rückversicherer als Klauseltext beginnt, wird beim Industriekunden zur Obliegenheit.

Die zweite Stufe ist die Tarifierung selbst. Der Industrieversicherer kalkuliert nach den Vorgaben seiner Rückversicherer und nach den Modellen, die diese akzeptieren. In den vergangenen Jahren haben sich diese Modelle deutlich verändert. Sie integrieren Klimadaten in einer Auflösung, die vor zehn Jahren nicht verfügbar war. Sie unterscheiden zwischen Standorten, die wenige Kilometer auseinanderliegen, und sie ordnen jedem Standort eine Gefährdungsklasse zu. Wer in einer höheren Klasse liegt, zahlt nicht nur mehr Prämie, sondern muss mehr nachweisen.

Die dritte Stufe ist die operative Umsetzung beim Versicherungsnehmer. Hier endet die Kette nicht in einem Vertragsdokument, sondern in einer konkreten Anforderung an Technik, Organisation und Dokumentation. Eine Baustelle in einer Hochwasserzone muss nicht nur versichert sein, sie muss nachweisen, dass ihre Lagerflächen über Bezugshöhe liegen, dass Materialien gegen Schwemmung gesichert sind, dass eine Vorwarnkette etabliert ist und dass im Ereignisfall Reaktionszeiten dokumentiert werden. Wer diese Nachweise nicht führt, hat im Schadensfall ein Auseinandersetzungsrisiko, das die Auszahlung verzögert oder reduziert.

Diese Kette macht aus einer Versicherungsfrage eine Sicherheitsfrage. Sie zwingt Betreiber, sich nicht mehr mit der Prämie auseinanderzusetzen, sondern mit den Bedingungen, unter denen die Prämie überhaupt noch zugesagt wird. In der Praxis bedeutet das, dass Risikoingenieure der Versicherer auf den Standort kommen, dass sie messen, prüfen, dokumentieren, und dass ihr Bericht in die Verlängerungsentscheidung einfließt. Wer auf diesen Besuch nicht vorbereitet ist, hat sechs Monate später schlechtere Konditionen.

Was die Klauseln 2026 konkret verlangen

Die Verschärfungen, die sich in den Vertragswerken der Sachversicherer für 2026 abzeichnen, lassen sich in mehrere Kategorien sortieren. Zunächst gibt es die rein quantitativen Anpassungen. Selbstbehalte für Elementarschäden sind in vielen Verträgen erhöht worden, in Einzelfällen um den Faktor zwei bis fünf gegenüber dem Niveau von 2022. Sublimits für bestimmte Gefahren, etwa Rückstau, Erdrutsch oder Hagel an Außenanlagen, sind eingeführt oder gesenkt worden. Wer früher pauschal versichert war, ist heute differenziert versichert, mit Höchstgrenzen je Gefahrenart.

Zweitens gibt es die qualitativen Anforderungen. Hier sind die Veränderungen am tiefgreifendsten. Die Versicherer verlangen dokumentierte Risikomanagementprozesse, sie verlangen Notfallpläne, sie verlangen technische Schutzmaßnahmen, und sie verlangen, dass diese Maßnahmen mit nachvollziehbaren Daten unterlegt sind. Eine Erklärung des Geschäftsführers reicht nicht mehr. Es zählt das Protokoll, die Sensordatenreihe, die dokumentierte Reaktion auf eine Vorwarnung. Wer in einer Hochwasserzone arbeitet, soll nachweisen, dass er Pegelstände beobachtet, dass er Eskalationsstufen definiert hat und dass diese Stufen in der Vergangenheit auch ausgelöst und durchlaufen wurden.

Drittens gibt es die neuen Obliegenheiten zur Sicherung von Maschinen, Material und Baustelleneinrichtungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenphase. Diese Anforderungen mischen Naturgefahren mit klassischen Diebstahl- und Vandalismusrisiken, weil die Schadenmuster sich überlagern. Nach einer Sturmlage wird ein Lagerplatz nicht nur durch das Wetter geschädigt, sondern oft auch durch Entwendungen, die in der Phase reduzierter Aufmerksamkeit erfolgen. Versicherer haben gelernt, diese Kumulation zu modellieren, und sie verlangen entsprechende Schutzkonzepte.

Viertens gibt es die formalen Anforderungen an die Dokumentation des Schadens selbst. Wer nach einem Ereignis keinen lückenlosen Nachweis führen kann, welche Werte vor dem Ereignis vorhanden waren, welche Schutzmaßnahmen aktiv waren und welche Reaktionen erfolgt sind, hat im Regulierungsverfahren eine schwächere Position. Bild- und Sensordaten aus den Stunden vor dem Ereignis sind zur Standardgrundlage geworden. Wer keine hat, argumentiert gegen ein Vakuum, und das Vakuum wird vom Versicherer mit Annahmen gefüllt, die selten zugunsten des Versicherungsnehmers ausgehen.

In der Summe verlangen die Klauseln 2026 nicht Sicherheit als Idee, sondern Sicherheit als Datenspur. Die Versicherer akzeptieren nicht mehr, was nicht messbar und nicht prüfbar ist. Diese Härte ist in den Bedingungen oft nicht explizit ausgesprochen, aber sie ergibt sich aus der Beweislastverteilung, die in den Verträgen festgelegt ist.

Welche Sektoren am stärksten getroffen sind

Die Verschärfungen treffen nicht alle Branchen gleich. Bauunternehmen mit Großprojekten in Flusstälern, in Küstennähe oder in Hangzonen stehen am stärksten unter Druck, weil ihre Standorte exponiert sind und ihre Werte konzentriert. Eine Großbaustelle bündelt Material, Maschinen und Arbeit über einen begrenzten Zeitraum auf einer begrenzten Fläche. Ein Schadenereignis kann die gesamte Wertschöpfung dieses Zeitraums in Frage stellen. Versicherer haben diese Konzentrationsproblematik erkannt und behandeln Bauleistungsversicherungen heute mit einer Granularität, die früher nur in der Industrieversicherung üblich war.

Logistikbetreiber sind eine zweite Gruppe. Distributionszentren in Hochwasser- oder Sturmflutgebieten haben in den vergangenen Jahren Schäden produziert, die in keiner Modellrechnung der frühen zweitausender Jahre vorgesehen waren. Die Kombination aus großer Hallenfläche, gestapelter Ware und Just-in-time-Logistik macht jedes Ereignis teurer als nur die direkten Sachschäden vermuten lassen. Versicherer verlangen hier zunehmend Konzepte für die schnelle Räumung, für die Sicherung von Toren und Außenflächen und für die Wiederaufnahme des Betriebs.

Industrieanlagen, insbesondere in KRITIS-Sektoren, stehen unter doppeltem Druck. Sie müssen nicht nur die Anforderungen ihrer Versicherer erfüllen, sondern auch die regulatorischen Vorgaben aus der KRITIS-Verordnung und den Sektorvorschriften. Beide Welten konvergieren in der Praxis, weil sowohl Versicherer als auch Aufsichtsbehörden ähnliche Nachweise verlangen. Wer für die eine Welt nachweist, kann denselben Nachweis oft auch in der anderen Welt verwenden, vorausgesetzt die Dokumentation ist sauber strukturiert.

Energie- und Wasserversorger sind eine Sondergruppe, weil ihre Anlagen geografisch verteilt sind und weil ihre Ausfälle volkswirtschaftliche Folgen haben, die in den Versicherungssummen nicht vollständig abgebildet sind. Hier arbeiten Versicherer mit Pools und mit Rückversicherungsstrukturen, die eigene Anforderungen an die Sicherung der einzelnen Liegenschaften stellen. Die Vorgaben des BSI und der einschlägigen Branchenstandards laufen mit den Anforderungen der Versicherer parallel.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind die fünfte Gruppe, mit eigener Schadenmechanik. Hier geht es weniger um punktuelle Werte als um Ertragsausfälle über große Flächen. Die Klauseln für 2026 verlangen in diesem Bereich oft, dass Bewirtschaftungsstandards eingehalten werden, die das Schadenrisiko reduzieren. Auch hier gilt: Was dokumentiert ist, ist versicherbar. Was nicht dokumentiert ist, wird im Schadensfall zum Problem.

Eine sechste Gruppe sind Sicherheitsdienstleister selbst. Sie sind nicht primär von Naturkatastrophen betroffen, aber sie sind in den Schutzkonzepten ihrer Kunden mitverantwortlich. Wenn ein Wachunternehmen vertraglich zugesichert hat, dass es bestimmte Reaktionszeiten einhält, und im Ereignisfall diese Zeiten nicht einhalten kann, weil die Witterung den Zugang versperrt, entsteht ein Haftungsrisiko, das in der eigenen Berufshaftpflicht zu adressieren ist. Auch hier sind die Klauseln strenger geworden.

Was die Versicherer als Präventionsnachweis akzeptieren

Die Frage, was als Präventionsnachweis akzeptiert wird, ist in der Praxis die entscheidende. Versicherer haben in den vergangenen Jahren ihre Anforderungen präzisiert, ohne sie immer in den Bedingungen explizit auszuformulieren. Es hat sich ein Standardrepertoire herausgebildet, das in der Industriebesichtigung abgefragt wird.

Erstens akzeptieren Versicherer dokumentierte Risikoanalysen, die auf anerkannten Methoden beruhen. Das BSI hat für IT-Sicherheit Standards gesetzt, die in modifizierter Form auch für physische Sicherheit Anwendung finden. Der VdS hat eigene Richtlinien für Brandschutz, Einbruchschutz und Überfallschutz, die in vielen Verträgen direkt referenziert werden. Eine VdS-konforme Anlage hat in der Argumentation gegenüber dem Versicherer einen anderen Stand als eine nicht zertifizierte Anlage. Der TÜV liefert Prüfberichte, die ebenfalls in die Bewertung einfließen.

Zweitens akzeptieren Versicherer dokumentierte technische Schutzmaßnahmen mit nachweisbarer Funktion. Hier reicht der Hinweis auf installierte Geräte nicht aus. Verlangt wird, dass die Geräte funktionieren, dass sie gewartet werden, dass ihre Daten verfügbar sind und dass im Ereignisfall nachgewiesen werden kann, dass sie aktiv waren. Ein Bewegungsmelder ohne Protokoll ist eine Behauptung. Ein Bewegungsmelder mit Datenspur ist ein Nachweis. Diese Unterscheidung entscheidet im Regulierungsverfahren.

Drittens akzeptieren Versicherer dokumentierte Reaktionsketten. Wer nachweisen kann, dass eine Vorwarnung definierte Reaktionen ausgelöst hat, dass Verantwortliche benannt sind und dass diese Verantwortlichen handlungsfähig waren, hat im Schadensfall eine starke Position. Hier kommen Anforderungen ins Spiel, die die BG BAU für die Bauwirtschaft formuliert hat, der BDSW für das Sicherheitsgewerbe, und der GDV für die Versicherungswirtschaft selbst. Die Anforderungen sind nicht identisch, aber sie überlappen sich in einem Kern, der von allen genannten Organisationen geteilt wird.

Viertens akzeptieren Versicherer dokumentierte Wartung und Instandhaltung. Eine Sicherheitsanlage, die installiert, aber nicht gewartet ist, wird im Schadensfall regelmäßig zum Streitpunkt. Wartungsprotokolle, Servicedokumentation und Funktionsprüfungen sind Teil des Nachweises. Wer diese Dokumente nicht führt oder nicht vorlegen kann, schwächt seine Position.

In der Praxis verbinden sich diese vier Elemente zu einem Gesamtkonzept, das Versicherer in einer Risikobesichtigung in drei bis fünf Tagen prüfen. Boswau + Knauer hat in einem eigenen Buch dargestellt, wie sich aus einer baulichen Herkunft eine technologische Antwort auf genau diese Anforderungen entwickelt. Die Plattformlogik, die das Unternehmen für mobile Videotürme, Sicherheitsroboter und KI-gestützte Videoanalyse aufgebaut hat, ist auf die Lieferung der Datenspur ausgelegt, die Versicherer heute erwarten. Wer mit dieser Logik arbeitet, geht in eine Risikobesichtigung nicht mit Behauptungen, sondern mit Aufzeichnungen.

Die wirtschaftliche Rechnung hinter der Compliance

Die Frage, ob sich die Investition in präventive Sicherheitstechnologie rechnet, lässt sich in drei Größen darstellen. Die erste Größe ist die direkte Prämienreduktion. Versicherer honorieren dokumentierte Schutzmaßnahmen mit Konditionen, die in der Bandbreite zwischen einstelligen und niedrigen zweistelligen Prozentpunkten der Prämie liegen können. Die Bandbreite hängt vom Sektor, vom Standort und vom konkreten Vertragspartner ab. Eine pauschale Zahl wäre unseriös, eine qualitative Aussage ist belegbar.

Die zweite Größe ist die Reduktion direkter Schäden. Wer Sicherheitsvorfälle in der Vergangenheit dokumentiert hat, kann den Effekt präventiver Maßnahmen in der Schadensquote nachweisen. Diese Reduktion fließt nicht nur in die Versicherungsbilanz ein, sondern in die operative Bilanz. Sie senkt nicht nur die Prämie, sondern auch die Selbstbehalte, die im Ereignisfall ohnehin getragen werden müssen.

Die dritte Größe ist die Reduktion der Folgeschäden. Sie ist die größte und gleichzeitig die am schwersten zu beziffernde. Ein Stillstand auf einer Baustelle nach einem Schadenereignis kostet nicht nur die direkten Reparaturen, sondern die Verzögerung der nachfolgenden Gewerke, die Vertragsstrafen gegenüber dem Bauherrn und die Reputationskosten, die sich in folgenden Ausschreibungen auswirken. Wer diese Kette unterbricht, bevor sie beginnt, rechnet anders als wer sie nach dem Ereignis bewältigt.

In der Summe ergibt sich für die meisten betroffenen Sektoren ein Amortisationszeitraum, der in einer überschaubaren Anzahl von Quartalen liegt, vorausgesetzt die Investition ist sauber dimensioniert und in die operativen Prozesse eingebettet. Wer punktuell investiert und das System nicht in die Datenführung des Unternehmens integriert, erreicht diese Amortisation nicht. Wer plattformbasiert investiert, mit klarer Schnittstellenlogik und mit Wiederverwendbarkeit über mehrere Projekte, erreicht sie.

Die wirtschaftliche Rechnung ist deshalb nicht eine Frage des einzelnen Geräts, sondern der Architektur. Eine Architektur, die sich an den Anforderungen der Rückversicherer und der Primärversicherer ausrichtet, ist nicht teurer als eine Architektur, die sich an der Spitze der Hardware orientiert. Sie ist nur anders priorisiert. Sie stellt die Datenspur vor die Hardware und die Wartbarkeit vor das Datenblatt.

Was bleibt

Die Naturkatastrophen-Rückversicherung pocht 2026 auf Sicherheit, weil ihr Modell sonst nicht mehr trägt. Diese Aussage ist nicht ideologisch, sie ist mathematisch. Die Schadenfrequenz und die Schadenintensität haben in den vergangenen Jahren ein Niveau erreicht, das die alten Tarifkalkulationen überholt hat. Die Konsequenz für Industriekunden, Bauunternehmen und Logistikbetreiber ist eine neue Anforderung an Nachweis, Dokumentation und technische Prävention.

Wer diese Anforderung erfüllt, hat nicht nur bessere Versicherungskonditionen, sondern eine belastbare Sicherheitslage. Beides ist nicht zu trennen. Die Versicherer haben gelernt, dass nur das, was dokumentiert und messbar ist, in einem Schadenfall standhält. Die Betreiber lernen gerade, dass nur das, was in die operativen Prozesse eingebettet ist, dokumentiert und messbar bleibt.

Der erste Schritt zu dieser Lage ist nicht eine Investition, sondern eine Standortbestimmung. Ein 60-minütiges Gespräch mit Boswau + Knauer ist vertraulich, ohne Folgekosten und ohne Folgeverpflichtung. Es liefert eine Einschätzung der eigenen Lage gegen die Anforderungen, die im Versicherungsmarkt 2026 gelten. Wer nach diesem Gespräch in die Tiefe gehen will, wählt das Audit über drei bis fünf Tage mit definiertem Lieferumfang und schriftlichem Bericht. Wer die Wirkung im operativen Alltag prüfen will, wählt den 90-tägigen Pilotbetrieb mit definiertem Erfolgsmaßstab.

Häufige Fragen

Wie wirken Rückversicherer auf Primärversicherer?

Rückversicherer wirken über die Konditionen der Treaties, die sie mit Primärversicherern abschließen. Sie definieren Kumulobergrenzen, Selbstbehalte und zunehmend auch Präventionsanforderungen, die der Primärversicherer in seinen Verträgen mit den Endkunden weitergeben muss. Verändern sich die Treaty-Bedingungen, verändert sich automatisch das Tarifgefüge der Sachversicherung. Munich Re und Swiss Re haben in den Erneuerungsrunden 2023 bis 2025 diese Bedingungen konsistent verschärft. Die Folge ist ein durchgehender Anpassungsdruck auf die Primärversicherer, der sich bis zum einzelnen Industriekunden überträgt.

Welche Klauseln sind verschärft worden?

Verschärft worden sind Selbstbehalte für Elementarschäden, Sublimits für einzelne Gefahrenarten wie Rückstau, Erdrutsch und Hagel, sowie die Obliegenheiten zur Dokumentation präventiver Maßnahmen. Hinzugekommen sind explizite Anforderungen an Risikomanagementprozesse, Notfallpläne und technische Schutzmaßnahmen. Auch die Beweislastverteilung im Schadensfall hat sich verschoben. Wer keine Datenspur über den Zustand vor dem Ereignis und über die ausgelösten Reaktionen vorlegen kann, hat im Regulierungsverfahren eine schwächere Position. Die Klauseln sind nicht immer explizit, aber sie wirken durch die Beweislogik.

Welche Sektoren betroffen?

Am stärksten betroffen sind Bauunternehmen mit Großprojekten in exponierten Lagen, Logistikbetreiber mit Distributionszentren in Hochwasser- oder Sturmflutgebieten, Industrieanlagen in KRITIS-Sektoren, Energie- und Wasserversorger sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. In jeder dieser Gruppen wirken die verschärften Klauseln anders, aber sie wirken. Sicherheitsdienstleister sind indirekt betroffen, weil sie in den Schutzkonzepten ihrer Kunden Verantwortung tragen. Die Anforderungen aus dem Versicherungsmarkt laufen zudem mit regulatorischen Vorgaben des BSI, der BG BAU und sektoraler Aufsichtsregelungen parallel.

Welche Vorgehensweise empfohlen?

Empfohlen ist eine Vorgehensweise in drei Schritten. Erstens eine ehrliche Standortbestimmung, ob die eigene Sicherheitsdokumentation den Anforderungen der Risikobesichtigung standhält. Zweitens ein strukturiertes Audit, das Schwachstellen identifiziert und in eine priorisierte Maßnahmenliste übersetzt, idealerweise mit Bezug auf VdS, TÜV oder GDV-Standards. Drittens eine plattformbasierte Investition in technische Schutzmaßnahmen, die nicht nur Sicherheit erzeugen, sondern die Datenspur liefern, die Versicherer heute verlangen. Ein 60-minütiges Erstgespräch ist ein angemessener Einstieg, gefolgt von Audit und Pilotbetrieb je nach Tiefenbedarf.

Dr. Raphael Nagel

Über den Autor

Dr. Raphael Nagel (LL.M.) ist Gründungspartner von Tactical Management. Er erwirbt und restrukturiert Industrieunternehmen in anspruchsvollen Marktumfeldern und schreibt über Kapital, Geopolitik und technologische Transformation. raphaelnagel.com

Seit 1892.

Das Haus erreicht man über boswau-knauer.de oder unter +49 711 806 53 427.