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Kunstversicherung im Ausstellungsbetrieb: was Lloyd of London verlangt
Spezialklauseln, Ausstellungsschutz, Transitschutz. Was diese Versicherungsklasse so anspruchsvoll macht.

Dr. Raphael Nagel
27. September 2025

Kunstversicherung im Ausstellungsbetrieb ist die kompromissloseste Form der Sachversicherung, die der europäische Markt kennt. Wer eine Ausstellung mit Werten jenseits der zweistelligen Millionenhöhe absichern will, verhandelt nicht mit einem Industrieversicherer in Köln oder München. Er verhandelt am Ende mit einem Underwriter, dessen Risiko in Lime Street, London getragen wird, oder mit einem Syndikat, das nach denselben Maßstäben arbeitet. Der Unterschied zu einer klassischen Inhaltsversicherung liegt nicht in höheren Summen. Er liegt in der Tiefe, mit der jeder einzelne Standort, jede Transitstrecke, jede Klimakurve und jede Sicherheitsmaßnahme dokumentiert sein muss, bevor der erste Quadratzentimeter Leinwand versichert wird.
Boswau + Knauer beobachtet diesen Markt aus der Position des Sicherheitsherstellers, dessen Systeme an genau jenen Punkten installiert werden, an denen Underwriter prüfen, ob ein Risiko überhaupt zeichnungsfähig ist. Die folgende Darstellung beschreibt, was diese Versicherungsklasse von anderen unterscheidet, welche Klauseln im Vertragswerk regelmäßig auftauchen und welche operativen Konsequenzen sich für Museen, Stiftungen, Galerien und Logistiker ergeben, die im Ausstellungsbetrieb arbeiten.
Warum Lloyd of London den Maßstab setzt
Der Londoner Versicherungsmarkt hat sich für die Versicherung beweglicher Kunstgegenstände aus historischen Gründen zur Referenz entwickelt. Dort wurden über Jahrzehnte die Vertragsformen verfeinert, die heute weltweit als Standard gelten, etwa die sogenannte Nail-to-Nail-Deckung, die ein Werk vom Moment der Abnahme an der Wand des Leihgebers bis zur Rückhängung absichert, einschließlich Verpackung, Transport, Zwischenlagerung, Aufbau, Ausstellungsdauer, Abbau, Rücktransport und Rückhängung. Diese Deckungsform ist im deutschen Markt verfügbar, sie wird aber in der Mehrzahl der hochvolumigen Fälle ganz oder anteilig in London rückgedeckt. Wer mit einem deutschen Erstversicherer spricht, spricht in der Regel mittelbar mit Londoner Kapazität.
Der Maßstab, den Lloyd setzt, ist nicht juristischer, sondern operativer Natur. Ein Underwriter, der seit zwanzig Jahren Kunstrisiken zeichnet, hat eine Vorstellung davon, wie eine professionelle Ausstellungsorganisation aussieht. Er hat eine Liste von Speditionen, deren Namen er kennt. Er hat eine Liste von Häusern, deren klimatische Stabilität er einschätzen kann. Er hat eine Vorstellung davon, welche Sicherheitstechnik in einem Museum mit Werken von mehr als hundert Millionen Euro Aggregatwert installiert sein muss. Wer in diese Welt eintritt, ohne die Begriffe zu kennen, in denen sie operiert, zahlt entweder eine deutlich höhere Prämie oder erhält keine Deckung.
Die zweite Eigenschaft des Londoner Marktes ist seine Verbindung zu Gutachterstrukturen. Underwriter beauftragen vor Zeichnung eines größeren Risikos häufig einen unabhängigen Risk Surveyor, der den Ausstellungsort, die Klimatechnik, die Sicherheitsanlage, die Brandschutzkonzepte und die organisatorischen Abläufe prüft. Diese Prüfung ist nicht formell, sondern materiell. Der Surveyor schreibt einen Bericht, der dem Underwriter als Grundlage für die Zeichnungsentscheidung dient. Wer in diesem Bericht schlecht abschneidet, erhält entweder eine Prämienzuschlag, eine Selbstbeteiligung in unbequemer Höhe oder eine Ablehnung, die im Markt schnell bekannt wird. Eine abgelehnte Ausstellung ist kein vertrauliches Ereignis. Sie wird zwischen Maklern, Erstversicherern und Rückversicherern besprochen, weil der Markt klein ist und die Akteure einander kennen.
Aus dieser Konstellation ergibt sich eine Konsequenz, die Operatoren oft unterschätzen. Die Vorbereitung einer Großausstellung beginnt versicherungstechnisch nicht drei Monate vor Eröffnung, sondern zwölf bis achtzehn Monate vorher. Wer in diesem Zeitfenster die Sicherheitstechnik nicht so weit gebracht hat, dass sie einen externen Survey besteht, hat ein Problem, das mit Prämienverhandlung nicht mehr zu reparieren ist.
Was die Police im Kern absichert
Eine Ausstellungspolice, wie sie auf dem Londoner Markt üblich ist, umfasst typischerweise drei Risikoebenen. Die erste Ebene ist der physische Schaden am Werk, gleich welcher Ursache. Hier gilt der All-Risks-Ansatz, also die Deckung aller Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die zweite Ebene ist der Wertverlust nach Restaurierung, der sogenannte Depreciation Loss. Ein Gemälde, das nach einer fachgerechten Restaurierung in den Sammlungsmarkt zurückkehrt, verliert in der Regel an Wert, weil der Markt restaurierte Werke abschlägt. Diese Differenz ist versicherbar, und sie ist Gegenstand von Gutachterverfahren, die selbst Teil der Police sind. Die dritte Ebene betrifft Ansprüche Dritter, etwa aus Eigentumsstreitigkeiten, Provenienzfragen oder Restitutionsforderungen, die während der Ausstellungsdauer entstehen können.
Innerhalb der ersten Ebene sind die häufigsten Schadensbilder nicht Diebstahl, sondern Handhabungsschäden. Ein Werk, das beim Abhängen einen Riss bekommt, ein Rahmen, der beim Verpacken bricht, eine Skulptur, die beim Transport eine Beschädigung an der Sockelfläche erleidet. Diese Schäden machen in der Schadenstatistik der Branche den größten Anteil aus, und sie sind der Grund, warum die Police nicht nur den Standort, sondern jeden einzelnen Handhabungsvorgang erfasst. Die zweite häufige Kategorie ist Klimaschaden, also Verformungen, Risse oder Schimmelbildung durch falsche Temperatur- oder Feuchtigkeitsführung. Diebstahl und Vandalismus liegen statistisch deutlich dahinter, sind aber in der Höhe pro Einzelfall die teuersten Schäden.
Die Police verlangt für jede dieser Kategorien eine Risikobeschreibung, die nicht im Allgemeinen, sondern im Konkreten formuliert ist. Der Underwriter will wissen, welche Spedition mit welchem Fahrzeugtyp transportiert, wie viele Begleiter mitfahren, ob ein Konvoi geplant ist, ob die Strecke nachts oder tags gefahren wird, ob Zwischenstopps an gesicherten Höfen vorgesehen sind, ob das Fahrzeug einen GPS-Tracker mit Live-Übertragung hat, ob die Türsicherung den Anforderungen entspricht, ob das Klima im Laderaum geregelt und protokolliert wird. Jede dieser Fragen wird in der Police festgehalten, und jede Abweichung im Schadensfall kann zur Leistungskürzung führen.
Die Summen, über die in dieser Versicherungsklasse verhandelt wird, sind nicht ungewöhnlich. Eine mittlere Wechselausstellung in einem deutschen Haus mit fünfzig bis hundert Leihgaben aus mehreren internationalen Sammlungen kann ohne Mühe in eine Aggregatsumme von dreihundert bis achthundert Millionen Euro fallen. Einzelne Werke aus dem Bereich der klassischen Moderne überschreiten regelmäßig die hundert Millionen Euro. Ein einziger Schaden in dieser Größenordnung verändert das Schadenjahr eines Syndikats. Aus dieser Mathematik leitet sich die Strenge ab, mit der die Underwriting-Prozesse geführt werden.
Transitschutz, der entscheidende Risikopunkt
Der Transport ist die Phase, in der die Mehrzahl der schweren Schäden geschieht. Werke werden bewegt, sie verlassen die kontrollierte Umgebung des Magazins oder Ausstellungsraums, sie sind Vibration, Beschleunigung, Temperaturwechsel und der Möglichkeit eines Verkehrsereignisses ausgesetzt. Die Police bildet diese Phase mit eigenen Klauseln ab, die operative Anforderungen enthalten, deren Erfüllung Voraussetzung der Deckung ist.
Zu den verbreiteten Anforderungen gehört die Vorgabe, dass Werke ab einer definierten Wertgrenze ausschließlich von vorab benannten Speditionen transportiert werden, die in der Police namentlich aufgeführt sind. Im deutschen Markt sind das eine Handvoll Häuser, deren Personal, Fuhrpark und Sicherheitsprozesse den Anforderungen genügen. Eine weitere Anforderung betrifft die Konvoi-Pflicht. Werke oberhalb einer bestimmten Schwelle dürfen nur in begleiteten Konvois bewegt werden, häufig mit zwei Fahrzeugen, in seltenen Fällen mit polizeilicher Begleitung. Eine dritte Anforderung betrifft die Ruhezeiten. Klimakammern in den Werken benötigen nach Beladung eine Akklimatisierungsphase, bevor das Fahrzeug bewegt wird. Diese Phase ist in Stunden definiert und wird protokolliert.
Die Versicherer verlangen außerdem Transparenz über die Strecke. Ein Werk, das von Madrid nach Berlin transportiert wird, hat mehrere mögliche Routen, mit unterschiedlichen Risikoprofilen. Die Police kann die Route vorgeben oder zumindest verlangen, dass die gewählte Route vor Antritt mitgeteilt und genehmigt wird. Bei Luftfracht gelten zusätzliche Anforderungen, etwa hinsichtlich der Verladekontrolle, der Klimatechnik im Frachtraum und der Begleitung durch einen Kurier des Leihgebers. Bei Seefracht, die für zeitgenössische Werke aus Übersee relevant sein kann, ist die Klimaführung in Containern und die Stauposition Gegenstand der Vereinbarung.
In dieser Phase greift die Sicherheitstechnik direkt in das Risiko ein. Ein Fahrzeug mit Live-GPS, mit Manipulationssensoren an den Türen, mit Klimaprotokoll und mit einer Operations-Center-Anbindung wird vom Underwriter anders bewertet als ein Fahrzeug ohne diese Ausstattung. Die Zwischenlagerung, die bei längeren Transporten unvermeidlich ist, verlangt zertifizierte Lagerräume, deren Sicherheitsklasse durch VdS-Anerkennungen oder gleichwertige Nachweise belegt wird. Hier zeigt sich die Verbindung zur baulichen und technologischen Infrastruktur, die ein Anbieter wie Boswau + Knauer im Buch "BOSWAU + KNAUER, Vom Bau zur Sicherheitstechnologie" beschrieben hat. Mobile Sicherheitstechnik, die innerhalb von Stunden an einem temporären Standort einsatzfähig ist, schließt eine Lücke, die in der klassischen Lagerinfrastruktur regelmäßig auftritt.
Ausstellungsschutz im Haus
Der Schutz während der Ausstellungsdauer ist die Phase, in der die Sicherheitstechnik des Hauses geprüft wird. Der Underwriter verlangt einen Nachweis darüber, dass der Ausstellungsraum gegen Einbruch, Brand, Wasser, Vandalismus und Personenangriffe gesichert ist. Jede dieser Kategorien hat eigene Standards, die in den vergangenen Jahren konkretisiert wurden, unter anderem durch Empfehlungen des BSI im Bereich Gebäudesicherheit, durch GDV-Standards zur mechanischen und elektronischen Sicherung sowie durch VdS-Klassen für Einbruchmeldeanlagen und Zutrittskontrollen.
Die Einbruchmeldeanlage muss in der Regel der Klasse C entsprechen, mit Aufschaltung auf eine zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle. Die Videoüberwachung muss flächendeckend, manipulationssicher und mit ausreichender Aufzeichnungsdauer ausgelegt sein. Bewegungsmelder, Glasbruchsensoren und Druckmatten ergänzen das System je nach Raumcharakteristik. Der Zugang zu Ausstellungsräumen außerhalb der Öffnungszeiten ist auf wenige Personen beschränkt, und jeder Zutritt wird protokolliert. Der Brandschutz folgt einer eigenen Logik, die Frühwarnung mit Löschtechnik kombiniert, wobei Wasser als Löschmittel im Bereich der bildenden Kunst aus naheliegenden Gründen problematisch ist. Inertgaslöschanlagen oder Hochdruckwassernebel sind verbreitete Lösungen.
Die Klimatechnik ist die unauffälligste, aber operativ anspruchsvollste Sicherheitsebene. Die Police schreibt Temperatur- und Feuchtigkeitsbereiche vor, die in den Ausstellungsräumen einzuhalten sind, mit Toleranzgrenzen in der Größenordnung von zwei Grad Celsius und fünf Prozent relativer Feuchte. Die Einhaltung wird protokolliert, und die Protokolle sind Teil der Schadensdokumentation. Eine Klimaabweichung, die nicht bemerkt oder nicht protokolliert wurde, kann zu einer Leistungskürzung im Schadensfall führen, auch wenn der Schaden nicht direkt auf die Abweichung zurückzuführen ist.
Personelle Bewachung bleibt trotz aller Technik unverzichtbar, weil bestimmte Risiken nur durch menschliche Präsenz beherrscht werden. Die Police schreibt häufig vor, dass während der Öffnungszeiten in jedem Ausstellungsraum mindestens ein qualifizierter Aufsichtsdienst anwesend ist, und dass außerhalb der Öffnungszeiten Rundgänge in definierten Intervallen stattfinden. Die Qualifikation der Aufsichtskräfte ist Gegenstand von BDSW-Standards und tarifvertraglichen Regelungen, und der Underwriter prüft, ob die beauftragte Sicherheitsfirma den Anforderungen genügt. An dieser Stelle greifen die Sicherheitsdienstleister in das Versicherungsgefüge ein, deren Personal die Mindeststandards garantieren muss.
Spezialklauseln, die im Vertragswerk auftauchen
Über die Standardelemente hinaus enthalten Ausstellungspolicen eine Reihe von Klauseln, die in anderen Versicherungsklassen nicht oder nur in abgeschwächter Form auftreten. Die Nail-to-Nail-Klausel wurde bereits erwähnt. Sie verlängert die Deckung über den klassischen Transportzeitraum hinaus auf die Handhabung am Leihort und am Ausstellungsort. Die Selected-Carriers-Klausel verlangt die Benennung der Spediteure in der Police. Die Pairs-and-Sets-Klausel regelt, was geschieht, wenn eines von mehreren zusammengehörenden Werken beschädigt wird oder verlorengeht. Sie kann eine erhöhte Entschädigung vorsehen, weil der Wertverlust am verbleibenden Werk durch das Auseinanderfallen des Ensembles oft größer ist als der Einzelwert des verlorenen Stücks.
Die Government-Indemnity-Klausel ist relevant, wenn der ausstellende Staat eine staatliche Haftungsübernahme für die Leihgaben gewährt. Dieses Instrument, das in Deutschland in begrenztem Umfang über Ausfallbürgschaften des Bundes und der Länder existiert, vergleichbar mit den britischen und amerikanischen Government Indemnity Schemes, kann einen Teil des Risikos vom Versicherungsmarkt auf den staatlichen Haushalt verlagern. Die Versicherer übernehmen dann die Spitzenrisiken oberhalb einer Grenze oder die Risiken, die der Staat nicht trägt, etwa die ersten Schadenshöhen oder bestimmte Risikokategorien.
Eine Klausel, die Operatoren häufig unterschätzen, ist die War and Terrorism Exclusion. Der Standardvertrag schließt Schäden aus Krieg, Bürgerkrieg, terroristischen Akten und ähnlichen Ereignissen aus. Wer diese Risiken mitversichern will, muss eine eigene Erweiterung verhandeln, deren Prämie nicht trivial ist und deren Verfügbarkeit von der geopolitischen Lage abhängt. In Zeiten erhöhter Spannungen kann diese Deckung knapp oder teuer werden, was wiederum die Frage aufwirft, ob die Ausstellung in der geplanten Form überhaupt durchführbar bleibt.
Eine weitere ungewöhnliche Klausel ist die Date-and-Time-Specific-Coverage, die die Deckung exakt auf den vereinbarten Ausstellungszeitraum begrenzt. Wer die Werke einen Tag länger im Haus hat, ohne die Police entsprechend zu verlängern, ist in diesem Zeitfenster nicht gedeckt. Auch die Mitversicherung von Restaurierungskosten, die nicht durch einen versicherten Schaden ausgelöst werden, etwa weil ein Werk präventiv gereinigt wird, ist regelmäßig ausgeschlossen, kann aber gesondert vereinbart werden.
Wer prüft, wer haftet, wer entscheidet
Die Verantwortlichkeiten in einem Ausstellungsprojekt verteilen sich auf mehrere Parteien, deren Aufgaben in der Police und in den Leihverträgen geregelt sind. Der Leihgeber gibt das Werk in einem dokumentierten Zustand frei, dessen Beschreibung als Condition Report Teil der Vereinbarung wird. Die Spedition übernimmt die Werke, prüft den Condition Report, ergänzt ihn um eigene Beobachtungen und führt die physische Bewegung durch. Der Kurier des Leihgebers begleitet das Werk und ist berechtigt, jederzeit einzugreifen, wenn die vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten werden. Der Registrar des entleihenden Hauses nimmt die Werke entgegen, prüft erneut den Zustand und übernimmt die Verantwortung am Ausstellungsort.
Im Schadensfall greift ein Verfahren, das von der ersten Schadensanzeige bis zur Regulierung mehrere Stufen umfasst. Der Schaden wird unverzüglich an den Versicherer gemeldet, der einen unabhängigen Gutachter beauftragt. Dieser dokumentiert das Schadenbild, prüft die Ursache, ordnet die Verantwortlichkeit und beurteilt die Restaurierbarkeit. Ist eine Restaurierung möglich, wird sie durch eine vom Versicherer akzeptierte Werkstatt durchgeführt, und der Wertverlust nach Restaurierung wird durch ein zweites Gutachten bestimmt. Ist das Werk nicht mehr restaurierbar, greift die Totalschadenregulierung, deren Höhe sich nach dem in der Police vereinbarten Wert bemisst. Dieser Wert wird vorab durch unabhängige Wertgutachten festgelegt und ist Bestandteil der Police.
Die TÜV-Prüfung von Klimatechnik, die regelmäßige Wartung der Brandschutzanlagen, die Funktionsprüfung der Einbruchmeldeanlage und die Schulung des Aufsichtspersonals sind keine formellen Pflichten allein, sondern Bedingungen der Deckung. Ein Underwriter, der erfährt, dass die Wartung der Brandmeldeanlage über die zulässigen Intervalle hinaus aufgeschoben wurde, wird im Schadensfall die Leistung kürzen. Diese Konsequenz ist im Vertragswerk vorgesehen, und sie wird auch durchgesetzt.
Was bleibt
Kunstversicherung im Ausstellungsbetrieb ist die Disziplin, in der Versicherungstechnik, Sicherheitstechnik, Bauphysik und operative Organisation zu einem einzigen Vertragswerk verbunden werden. Wer in diesem Feld arbeitet, kann nicht zwischen Versicherung und Sicherheit trennen, weil die Police die Sicherheit zur Bedingung macht und die Sicherheit die Versicherbarkeit ermöglicht. Diese Verbindung ist nicht abstrakt. Sie wird in jedem Survey, in jedem Schadensfall und in jeder Vertragsverlängerung neu geprüft.
Für Operatoren, die eine Ausstellung mit substantiellem Wertvolumen planen oder ein Haus betreiben, das regelmäßig hochwertige Leihgaben aufnimmt, ist die Vorbereitung dieser Versicherungsfähigkeit eine Aufgabe, die sich nicht in die letzten Wochen vor Eröffnung verlagern lässt. Sicherheitstechnik, die im Survey besteht, Speditionen, die in der Police benannt werden können, Klimaprotokolle, die belegbar sind, und Personalstrukturen, die den Anforderungen entsprechen, müssen vor der ersten Verhandlung mit dem Underwriter vorhanden sein.
Wer prüfen möchte, ob die eigene Infrastruktur den Anforderungen genügt, die in dieser Versicherungsklasse gestellt werden, kann mit Boswau + Knauer im Format eines vertraulichen Gesprächs von sechzig Minuten den Ausgangspunkt klären. Wer eine umfassendere Standortbestimmung sucht, geht in ein Audit von drei bis fünf Tagen, das die sicherheitstechnische Lage in einem Bericht zusammenfasst, der gegenüber Versicherern und Maklern verwendbar ist. Die Entscheidung über den nächsten Schritt liegt nach diesem Bericht in den Händen des Hauses.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind versichert?
Die Police deckt im All-Risks-Ansatz alle physischen Schäden am Werk, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, einschließlich Handhabungsschäden, Transportschäden, Klimaschäden, Diebstahl, Vandalismus, Brand- und Wasserschäden. Darüber hinaus sind Wertminderungen nach Restaurierung, sogenannte Depreciation Losses, abgedeckt sowie in erweiterten Formen auch Ansprüche Dritter aus Provenienz- oder Restitutionsfragen. Ausgeschlossen sind in der Regel Schäden aus Krieg, Terrorismus, Kernenergie und vorsätzlicher Beschädigung durch Mitarbeiter des Versicherungsnehmers. Diese Ausschlüsse können gegen Aufpreis in begrenztem Umfang zurückgekauft werden.
Welche Sicherheitsanforderungen sind Pflicht?
Verpflichtend sind in der Regel eine zertifizierte Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine konzessionierte Notrufleitstelle, flächendeckende Videoüberwachung, geregelte Klimatechnik mit dokumentierten Toleranzen, Brandschutzanlagen ohne Wasserlöschung in Ausstellungsräumen, Zutrittskontrolle mit Protokollierung sowie qualifiziertes Aufsichtspersonal nach BDSW-Standard. Beim Transport sind benannte Speditionen, Konvoi-Pflicht ab definierten Wertgrenzen, Klimakontrolle im Fahrzeug und Live-Tracking üblich. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus dem Risk Survey, der vor Zeichnung durchgeführt wird, und sind in der Police verbindlich festgehalten.
Wer prüft die Einhaltung?
Die Prüfung erfolgt auf mehreren Ebenen. Vor Zeichnung beauftragt der Underwriter einen unabhängigen Risk Surveyor, der den Ausstellungsort begeht und einen Bericht erstellt. Während der Ausstellungsdauer überwachen die Klimaprotokolle, die Aufzeichnungen der Sicherheitsanlagen und die Kurier-Berichte der Leihgeber die laufende Einhaltung. Im Schadensfall beauftragt der Versicherer einen Schadengutachter, der die Ursache und die Verantwortlichkeit untersucht. Zusätzlich greifen externe Strukturen wie TÜV für Klimatechnik, VdS für Sicherheitsanlagen und BG BAU im Bereich der Aufbauarbeiten in die Prüfung ein.
Welche Klauseln sind ungewöhnlich?
Ungewöhnlich gegenüber anderen Sachversicherungen sind insbesondere die Nail-to-Nail-Klausel, die das Werk lückenlos von der Abnahme bis zur Rückhängung deckt, die Pairs-and-Sets-Klausel, die den Wertverlust beim Auseinanderfallen von Ensembles regelt, die Selected-Carriers-Klausel mit namentlich benannten Speditionen, die Date-and-Time-Specific-Coverage mit exakter Begrenzung des Versicherungszeitraums, die Government-Indemnity-Anschlussklausel bei staatlicher Haftungsübernahme sowie die strikte War-and-Terrorism-Exclusion mit gesondert verhandelbarer Rückkaufmöglichkeit. Diese Klauseln machen die Police komplex und verlangen erfahrene Makler in der Vertragsgestaltung.

Über den Autor
Dr. Raphael Nagel (LL.M.) ist Gründungspartner von Tactical Management. Er erwirbt und restrukturiert Industrieunternehmen in anspruchsvollen Marktumfeldern und schreibt über Kapital, Geopolitik und technologische Transformation. raphaelnagel.com
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