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Selbsttragung statt Versicherung: wann der Captive sinnvoll ist
Captive Insurance, Selbstbehalt, interner Schadensfonds. Wann der Verzicht auf den Versicherer wirtschaftlich ist.

Dr. Raphael Nagel
12. Juli 2025

Eine Versicherung ist kein Schutz, sondern eine Finanzierungsform. Wer diesen Satz akzeptiert, hat die Voraussetzung dafür, über Selbsttragung nüchtern zu sprechen.
Die Mehrheit der industriellen Risiken in Deutschland wird heute über den klassischen Versicherungsmarkt finanziert. Das hat historische Gründe, regulatorische Gründe und einen unterschätzten kulturellen Grund: Versicherungsprämien sind in den Köpfen der Geschäftsführer als Aufwand verbucht, nicht als Kapitalverwendung. Sobald sie als Kapitalverwendung gelesen werden, beginnt die ernsthafte Frage nach der Alternative. Die Alternative heißt im Kern Selbsttragung, in ihrer professionalisierten Form Captive Insurance, in ihrer einfacheren Form interner Schadensfonds, in ihrer hybriden Form Hochfranchise mit Excess-Layer. Die Frage ist nicht, ob diese Strukturen funktionieren. Sie funktionieren seit Jahrzehnten in Konzernen, die ihre Risiken ernst nehmen. Die Frage ist, ab welcher Schwelle und unter welchen Bedingungen sie auch für den industriellen Mittelstand wirtschaftlich werden.
Boswau + Knauer beobachtet diese Entwicklung aus der Position des Sicherheitstechnologen, nicht aus der Position des Versicherungsmaklers. Das ist kein Nachteil. Wer Sicherheitstechnologie liefert, sieht die Schadensquoten seiner Kunden vor und nach der Installation. Er sieht, welche Risiken sich technisch verkleinern lassen und welche nicht. Er sieht damit, welcher Anteil eines Risikoportfolios sinnvoll auf den eigenen Bilanzen gehalten werden kann, ohne dass das Unternehmen seine Substanz gefährdet. Aus dieser Beobachtung folgt eine These, die in den nächsten Abschnitten vertieft wird: Die wirtschaftliche Logik der Selbsttragung beginnt nicht bei der Prämie, sondern bei der Wirksamkeit der Risikominderung. Wer technisch wirksam sichert, kann Selbsttragung kalkulieren. Wer technisch nicht wirksam sichert, kauft Versicherung zu Recht. Diese Reihenfolge wird im Markt regelmäßig vertauscht, mit Folgen, die in den nächsten Bilanzen sichtbar werden.
Was eine Versicherungsprämie wirtschaftlich darstellt
Eine industrielle Sachversicherungsprämie besteht aus mehreren Bestandteilen, die in der Police selten getrennt ausgewiesen werden. Der erste Bestandteil ist der reine Erwartungsschaden, also der statistische Durchschnitt der Schäden über die Laufzeit, hochgerechnet auf das Portfolio des Versicherers. Der zweite Bestandteil ist der Sicherheitszuschlag für die Streuung um diesen Erwartungswert. Der dritte Bestandteil deckt Verwaltungskosten, Vertriebsprovisionen und Rückversicherung. Der vierte Bestandteil ist die Kapitalverzinsung der Eigenmittel des Versicherers. Der fünfte Bestandteil ist die Marge.
Wer diese Bestandteile addiert, kommt in der industriellen Sachversicherung typischerweise auf einen Aufschlag im mittleren bis hohen zweistelligen Prozentbereich auf den reinen Erwartungsschaden. Genaue Bandbreiten variieren je nach Sparte und Marktlage, und sie sind in den vergangenen Jahren in mehreren Sparten gestiegen, weil die Rückversicherer ihre Kapazitäten verknappt haben. GDV-Statistiken zeigen die aggregierte Entwicklung, ohne dass sich daraus für ein einzelnes Unternehmen eine eindeutige Aussage ableiten ließe. Was sich ableiten lässt, ist die Größenordnung. Wer eine Million Euro Prämie zahlt, finanziert in der Regel deutlich weniger als eine Million Euro Erwartungsschaden, oft im Bereich von sechshundert- bis siebenhundertfünfzigtausend Euro. Die Differenz ist die Vergütung des Versicherers für seine Funktionen Risikoausgleich, Verwaltung und Kapitalstellung.
Diese Vergütung ist nicht überhöht. Sie ist die Bezahlung für eine Dienstleistung, die für viele Unternehmen unverzichtbar ist, weil sie die Volatilität ihrer Schadensströme nicht selbst tragen können. Die entscheidende Frage lautet, wann ein Unternehmen so groß ist, dass es einen Teil dieses Risikoausgleichs selbst leisten kann, ohne in der Volatilität zu kippen. Diese Schwelle liegt nicht bei einer absoluten Umsatzgröße, sondern bei einer Kombination aus Bilanzstärke, Diversifikation der Risikoorte und der Fähigkeit, Schäden technisch und organisatorisch zu begrenzen. Ein Unternehmen mit zwanzig Standorten, die unkorrelierte Risiken tragen, kann Selbsttragung anders kalkulieren als ein Unternehmen mit einem Standort, an dem das gesamte Geschäft konzentriert ist. Die Diversifikation ist hier der eigentliche Hebel, nicht die Größe der Bilanz.
Aus dieser Analyse folgt eine erste praktische Konsequenz. Bevor ein Unternehmen über Selbsttragung nachdenkt, muss es die Zerlegung seiner aktuellen Prämie verstehen. Die Zerlegung ist nicht aus der Police ablesbar. Sie muss aus den eigenen Schadensdaten der letzten fünf bis zehn Jahre rekonstruiert werden, ergänzt um Branchenvergleichsdaten und gestützt auf eine actuarielle Bewertung. Ohne diese Vorarbeit ist jede Diskussion über Captives und Schadensfonds Spekulation.
Captive, interner Fonds, Hochfranchise: drei Strukturen mit unterschiedlicher Logik
Der Begriff Captive wird in der Praxis unscharf verwendet. Eine Captive im engeren Sinne ist eine eigene Versicherungsgesellschaft, die im Eigentum des versicherten Unternehmens oder seiner Gruppe steht. Sie wird in einer Jurisdiktion gegründet, deren Aufsichtsrecht Captives explizit vorsieht. Klassische Standorte sind Luxemburg, Irland, Malta und Liechtenstein innerhalb der EU sowie Bermuda und Guernsey außerhalb. Die Captive nimmt Prämien des Mutterunternehmens entgegen, bildet versicherungstechnische Rückstellungen, kauft selbst Rückversicherung am Markt und zahlt Schäden aus. Sie unterliegt der lokalen Aufsicht, hat eigene Kapitalanforderungen unter Solvency II oder vergleichbaren Regelwerken, und sie erstellt eigene Jahresabschlüsse.
Eine Captive ist also keine Bilanzkosmetik, sondern ein eigenständiges Unternehmen. Ihre Vorteile liegen nicht primär in der Steuerersparnis, die im deutschen Mittelstandskontext durch die Hinzurechnungsbesteuerung weitgehend neutralisiert wird, sondern in der Risikofinanzierung. Eine Captive erlaubt es, Schadensreserven über Jahre aufzubauen, in denen wenig passiert, und in Jahren mit hohen Schäden auf diese Reserven zurückzugreifen, ohne die laufende GuV des operativen Geschäfts zu belasten. Sie erlaubt zudem den direkten Zugang zum Rückversicherungsmarkt, der bei größeren Volumina deutlich günstiger ist als die Erstversicherung über einen Makler. Und sie erlaubt eine Datenkontrolle, die im klassischen Versicherungsverhältnis nicht gegeben ist, weil die Schadensstatistik im Eigentum des Versicherers liegt und nicht beim Versicherungsnehmer.
Ein interner Schadensfonds ist die einfachere Variante. Er ist keine eigene Gesellschaft, sondern eine bilanzielle Rückstellung oder ein zweckgebundenes Konto innerhalb des Unternehmens. Er hat keinen aufsichtsrechtlichen Status, keine Rückversicherung, keine actuarielle Disziplin. Er ist deshalb auch nicht versicherungsmathematisch korrekt, sondern eher eine Form der Vorsorge, die im Fall mehrerer großer Schäden in Folge schnell überfordert ist. Er funktioniert für Schäden bis zu einer Größenordnung, die das Unternehmen aus laufendem Cashflow tragen könnte. Für alles darüber hinaus ist er kein Ersatz für Versicherung.
Die Hochfranchise mit Excess-Layer ist die dritte Struktur und in der Praxis die häufigste. Das Unternehmen vereinbart mit dem Versicherer einen hohen Selbstbehalt, etwa fünfhunderttausend oder eine Million Euro pro Schaden, und versichert darüber hinaus einen Excess-Layer am Markt. Die Frequenzschäden trägt das Unternehmen selbst, die Großschäden trägt der Versicherer. Diese Struktur reduziert die Prämie spürbar, weil der teuerste Teil des Erwartungsschadens, nämlich der häufige kleine Schaden mit hohem Verwaltungsaufwand, vom Versicherer abgenommen wird. Sie funktioniert besonders dort, wo die Schadensfrequenz technisch beeinflussbar ist, also durch Prävention reduziert werden kann.
Welche Struktur passt, entscheidet sich an drei Größen. Erste Größe ist das jährliche Prämienvolumen. Unter etwa zwei bis drei Millionen Euro lohnt eine eigene Captive in der Regel nicht, weil die Gründungs- und Betriebskosten die Einsparungen aufzehren. Zweite Größe ist die Volatilität der Schadensströme. Bei hoher Volatilität braucht es entweder die Rückversicherungsanbindung der Captive oder den Excess-Layer der Hochfranchise. Dritte Größe ist die Bereitschaft, die Risikofinanzierung als eigene Disziplin im Unternehmen zu etablieren, mit Personal, das diese Disziplin versteht. Ohne diese Bereitschaft ist jede der drei Strukturen nur ein Etikett.
Wann der Verzicht auf den Versicherer wirtschaftlich wird
Der Punkt, an dem Selbsttragung wirtschaftlich wird, lässt sich grob umreißen, ohne dass die genauen Zahlen für jedes Unternehmen gleich wären. Drei Bedingungen müssen zusammenkommen.
Die erste Bedingung ist eine stabile, dokumentierte Schadensquote über mehrere Jahre. Stabil heißt nicht niedrig, sondern vorhersehbar. Ein Unternehmen mit einer durchschnittlichen Schadensquote von dreißig Prozent der gezahlten Prämie, die über zehn Jahre zwischen fünfundzwanzig und fünfunddreißig Prozent schwankt, hat eine stabile Quote. Ein Unternehmen mit einer durchschnittlichen Quote von dreißig Prozent, die zwischen null und einhundertzwanzig schwankt, hat keine stabile Quote, sondern eine Lotterie. Die zweite ist mit Selbsttragung nicht zu finanzieren, die erste schon.
Die zweite Bedingung ist eine technisch und organisatorisch wirksame Risikominderung. Selbsttragung ohne Prävention ist die teuerste Form der Risikofinanzierung, weil sie alle Schäden ungedämpft im Unternehmen behält. Selbsttragung mit professioneller Prävention ist die günstigste, weil sie genau den Teil des Risikos behält, der durch Prävention bereits abgesenkt wurde. Hier liegt der Schnittpunkt zwischen Sicherheitstechnologie und Versicherungsökonomie. Wer mit modernen Detektions- und Reaktionssystemen arbeitet, wer mit Sicherheitsrobotik, KI-gestützter Videoanalyse und mobilen Videotürmen die Frequenz von Einbruch, Diebstahl und Vandalismus signifikant absenkt, schafft die Voraussetzung dafür, dass die verbleibende Restfrequenz selbst getragen werden kann. Wer auf das gleiche Risikoportfolio Wachdienst und Bauzaun setzt, kann die Frequenz nicht in dem Maß absenken, das Selbsttragung wirtschaftlich macht. Die Reihenfolge ist also: zuerst die Prävention, dann die Finanzierungsentscheidung. In dem Buch "BOSWAU + KNAUER, Vom Bau zur Sicherheitstechnologie" wird dieser Zusammenhang an mehreren Stellen vertieft, weil er den Kern der wirtschaftlichen Argumentation für moderne Sicherheitstechnologie bildet.
Die dritte Bedingung ist die bilanzielle Tragfähigkeit. Selbsttragung verschiebt Schadenskosten in die eigene GuV. In Jahren mit niedrigen Schäden verbessert sich das Ergebnis gegenüber der versicherten Variante. In Jahren mit hohen Schäden verschlechtert es sich. Wer in einem schlechten Jahr nicht in der Lage ist, eine Schadenshöhe zu absorbieren, die das Drei- bis Fünffache des Durchschnitts beträgt, sollte nicht selbsttragen. Wer es ist, kann es. Diese Schwelle hat nichts mit der absoluten Größe des Unternehmens zu tun, sondern mit der Liquiditätsreserve und der Kreditlinie, die im Krisenfall zur Verfügung stehen.
Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, beginnt die Mathematik der Selbsttragung zugunsten des Unternehmens zu kippen. Die Ersparnis liegt typischerweise im Bereich der Verwaltungskosten, der Marge und der Kapitalverzinsung des Versicherers, also im Bereich von zwanzig bis dreißig Prozent der bisherigen Prämie. Diese Größenordnung ist nicht garantiert, aber sie ist die plausible Bandbreite für strukturell gut aufgestellte Unternehmen. Hinzu kommt der Effekt der Datenkontrolle, der schwerer zu beziffern ist, aber in der Risikosteuerung wirksam wird.
Welche Risiken in der eigenen Bilanz bleiben
Die Entscheidung für Selbsttragung verändert die Risikolandschaft des Unternehmens. Sie verschwindet nicht, sie verlagert sich. Einige Risiken treten in den Vordergrund, die im klassischen Versicherungsverhältnis im Hintergrund standen.
Das erste verlagerte Risiko ist das Volatilitätsrisiko. Eine Versicherung glättet die Schadenskurve gegen eine konstante Prämie. Selbsttragung exponiert die GuV gegen die ungeglättete Schadenskurve. Wer im falschen Jahr in einen Krisenmodus geht und gleichzeitig hohe Schäden trägt, hat ein Problem, das er vorher nicht hatte. Die professionelle Antwort auf dieses Risiko ist die Rückversicherung über eine Captive oder der Excess-Layer über eine Hochfranchise. Beide Strukturen versichern nicht die Frequenz, sondern die Spitze. Sie sind günstig, weil die Spitze selten eintritt.
Das zweite verlagerte Risiko ist das Reservierungsrisiko. In einer Captive müssen versicherungstechnische Rückstellungen actuariell sauber gebildet werden, weil sie unter Aufsicht stehen. In einem internen Schadensfonds besteht das Risiko, dass die Rückstellung zu niedrig kalkuliert wird, weil die Schätzung nicht nach versicherungsmathematischen Standards erfolgt. Ein zu niedrig dotierter Fonds ist im Schadensfall keine Hilfe, sondern ein Buchungseintrag. Hier rächt sich die einfache Variante.
Das dritte verlagerte Risiko ist das Steuerrisiko. Captives in Niedrigsteuerländern unterliegen aus deutscher Sicht der Hinzurechnungsbesteuerung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Captive ist deshalb in den meisten Fällen kein Steuersparmodell, sondern eine Risikofinanzierungsstruktur. Wer sie aus steuerlichen Motiven gründet, wird in der Regel enttäuscht. Wer sie aus risikoökonomischen Motiven gründet, kann steuerlich neutral fahren, ohne in die Konstruktionen zu geraten, die in den vergangenen Jahren regelmäßig nachträglich aufgerollt wurden.
Das vierte verlagerte Risiko ist das organisatorische Risiko. Selbsttragung verlangt eine Funktion im Unternehmen, die Risikofinanzierung professionell betreibt. Sie muss Schadensdaten erfassen, actuariell auswerten, Rückversicherung einkaufen, mit Brokern verhandeln, mit Aufsicht kommunizieren, mit Wirtschaftsprüfern arbeiten. Diese Funktion existiert in vielen Mittelstandsunternehmen nicht, und sie ist nicht trivial aufzubauen. Wer sie nicht aufbaut, betreibt formal eine Captive und tatsächlich eine Versicherungslösung mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Das ist der schlechteste Fall.
Das fünfte verlagerte Risiko ist das Compliance-Risiko. Eine Captive unterliegt dem Aufsichtsrecht ihrer Jurisdiktion, also etwa Solvency II in der EU. Sie hat Berichtspflichten, Kapitalanforderungen, Governance-Anforderungen. Sie hat Anforderungen an die Geschäftsleitung und an die Schlüsselfunktionen Risikomanagement, Compliance, interne Revision und versicherungsmathematische Funktion. Diese Anforderungen sind nicht überzogen, aber sie sind real, und sie kosten Geld. Wer sie unterschätzt, gerät in regulatorische Auseinandersetzungen, die das gesamte Modell infrage stellen können.
Die Rolle der Prävention in der Captive-Ökonomie
Aus Sicht eines Sicherheitstechnologen ist die spannendste Eigenschaft einer Captive nicht ihre Kapitalstruktur, sondern ihr Anreizsystem. In einer klassischen Versicherungsbeziehung verteilt sich der Nutzen wirksamer Prävention zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Verhältnis, das selten transparent ist. Der Versicherungsnehmer trägt die Investition in die Prävention. Der Versicherer profitiert von der reduzierten Schadensquote, weil die Prämie meist nicht im selben Tempo angepasst wird, in dem die Quote sinkt. Erst nach mehreren Jahren stabiler Schadenshistorie verschiebt sich die Prämie nennenswert. In dieser Zeit hat der Versicherungsnehmer die Investition bereits getragen.
In einer Captive ist diese Verteilung anders. Jeder Euro, den die Prävention spart, bleibt in der Captive und damit in der Unternehmensgruppe. Die Investition in Sicherheitstechnologie und ihr Ertrag stehen damit in einem direkten Verhältnis, das in der externen Versicherung verwässert ist. Das verändert die Bewertung von Präventionsinvestitionen. Was in der externen Versicherung über sieben Jahre amortisiert, amortisiert in der Captive häufig in drei bis fünf Jahren, weil der Schadenseinspareffekt voll im Unternehmen anfällt.
Diese Verbindung ist der Grund, warum die ernsthafte Diskussion über Captives und die ernsthafte Diskussion über moderne Sicherheitstechnologie zusammengehören. Ohne wirksame Prävention ist die Captive eine teure Verschiebung des Status quo. Mit wirksamer Prävention ist sie ein Hebel, der die Risikokosten des Unternehmens dauerhaft senkt. Die technische Seite dieser Wirksamkeit lässt sich heute deutlich genauer prüfen als noch vor wenigen Jahren. KI-gestützte Videoanalyse mit Mehrkanalprüfung reduziert Fehlalarme auf ein Maß, das den Einsatz menschlicher Eingreifkräfte planbar macht. Sicherheitsroboter erweitern die überwachte Fläche pro Person um ein Vielfaches. Mobile Videotürme erlauben es, die Sicherheitslogik mit der Veränderung der Risikoorte mitwandern zu lassen, statt sie an stationäre Anlagen zu binden. Die Kombination dieser Komponenten verändert die Schadensquote messbar. Wer die Schadensquote messbar verändert, kann seine Risikofinanzierung neu denken.
VdS-Klassifikationen, BSI-Empfehlungen für KRITIS-Betreiber und die Hinweise der BG BAU zur Baustellensicherheit geben Rahmen vor, die in die Bewertung der Wirksamkeit einfließen. Auch der BDSW als Branchenverband der Sicherheitsdienstleister liefert Daten, die für die Plausibilisierung von Annahmen wichtig sind. TÜV-zertifizierte Komponenten sind in der Captive-Welt nicht nur ein Qualitätszeichen, sondern ein Argument gegenüber dem Rückversicherer, der Excess-Layer zeichnet. Wer ihm dokumentiert wirksame Prävention vorlegen kann, verhandelt anders als wer auf Behauptungen angewiesen ist.
Der Übergang in der Praxis: vom externen zum internen Risikoträger
Der Übergang von der klassischen Versicherung zu einer Selbsttragungsstruktur erfolgt selten in einem Schritt. Er erfolgt in Stufen, die sich am Reifegrad des Risikomanagements im Unternehmen orientieren. Die erste Stufe ist die Erhöhung der Selbstbehalte in den bestehenden Policen. Sie reduziert die Prämie, erhöht die Selbsttragung, und sie testet die Bereitschaft des Unternehmens, Schäden im niedrigen sechsstelligen Bereich aus der eigenen GuV zu zahlen. Wenn diese Stufe drei bis fünf Jahre stabil läuft, hat das Unternehmen einen Erfahrungswert, der die nächste Stufe erlaubt.
Die zweite Stufe ist die Einführung einer Hochfranchise mit definierten Excess-Layern. Hier wird die Selbsttragung formalisiert, die Schadenshandhabung in eine eigene Funktion verlagert, und die Verhandlung mit den Excess-Versicherern professionalisiert. Diese Stufe lohnt für Unternehmen mit Prämien im siebenstelligen Bereich und stabilen Schadensquoten. Sie ist deutlich günstiger als der Schritt in eine eigene Captive und liefert einen wesentlichen Teil der Einsparungen.
Die dritte Stufe ist die Gründung einer Captive. Sie ergibt wirtschaftlich Sinn, wenn das Prämienvolumen mehrere Millionen Euro im Jahr erreicht, wenn die Gruppe Risiken aus mehreren Sparten und mehreren Ländern bündeln kann, und wenn das interne Risikomanagement die Kapazität hat, eine eigene Versicherungsgesellschaft zu führen. Sie liefert die maximale Kontrolle und den maximalen Hebel, aber sie verlangt auch die maximale Disziplin.
Die vierte Stufe, die in Konzernen üblich ist, ist die Kombination aus Captive und direktem Rückversicherungszugang. In dieser Stufe wird die Captive zum Verhandlungspartner der globalen Rückversicherer, kauft Kapazität direkt am Markt ein und entzieht sich damit weitgehend den Margen, die in der Erstversicherung üblich sind. Diese Stufe ist im Mittelstand selten, aber sie wird in den nächsten Jahren häufiger werden, weil die Konsolidierung der Versicherungsmärkte den Druck auf die Industriekunden erhöht.
Auf jeder dieser Stufen ist die Verbindung zur Prävention die gleiche. Wer wirksam präveniert, profitiert auf jeder Stufe mehr. Wer nicht präveniert, verliert auf jeder Stufe denselben Anteil seiner Ersparnisse an die Schadenslast.
Was bleibt
Selbsttragung ist keine Alternative zur Versicherung im Sinne eines Gegensatzes. Sie ist eine Alternative im Sinne einer anderen Finanzierungsform für dasselbe Risiko. Welche Form günstiger ist, hängt von drei Bedingungen ab: Stabilität der Schadenshistorie, Wirksamkeit der Prävention, Tragfähigkeit der Bilanz. Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, ist Selbsttragung in einer professionell aufgesetzten Struktur regelmäßig die wirtschaftlichere Wahl. Wenn eine der drei Bedingungen nicht erfüllt ist, ist die klassische Versicherung die richtige Wahl. Die Aufgabe der Unternehmensführung besteht darin, ehrlich zu prüfen, welche Bedingungen erfüllt sind und welche nicht.
Diese Prüfung ist nicht trivial. Sie verlangt eine Aufbereitung der eigenen Schadensdaten, eine actuarielle Bewertung, eine Bewertung der Präventionswirksamkeit, eine Bewertung der Bilanzkapazität. Sie verlangt zudem eine ehrliche Beurteilung der eigenen Bereitschaft, eine Funktion Risikofinanzierung im Unternehmen aufzubauen und zu halten. Wer diese Prüfung nicht leistet, sollte bei der klassischen Versicherung bleiben, weil sie die Funktion erfüllt, die er sonst selbst leisten müsste.
Wer in den nächsten zwölf Monaten ernsthaft prüfen will, ob sein Unternehmen die Voraussetzungen für eine Selbsttragungsstruktur erfüllt, beginnt sinnvollerweise mit einem strukturierten Audit der Sicherheits- und Schadensseite. Boswau + Knauer bietet diesen Einstieg in drei Tiefen an. Weg I ist ein vertrauliches Gespräch von sechzig Minuten, in dem die Lage geordnet und die nächsten Fragen geschärft werden. Weg II ist ein Audit von drei bis fünf Tagen mit einer Wirtschaftlichkeitsrechnung in drei Szenarien und einer Empfehlungsmatrix, die ohne weitere Beratung verwertbar ist. Weg III ist ein Pilotbetrieb von neunzig Tagen, in dem die Wirksamkeit moderner Sicherheitstechnologie an einem definierten Standort gemessen wird, mit Daten, die in jede spätere Captive-Entscheidung einfließen können. Welcher Weg der richtige ist, ergibt sich aus der eigenen Lage. Keiner der drei verpflichtet zu einem weiteren Schritt.
Häufige Fragen
Was ist ein Captive?
Eine Captive ist eine Versicherungsgesellschaft im Eigentum des versicherten Unternehmens oder seiner Gruppe. Sie nimmt Prämien des Mutterunternehmens entgegen, bildet versicherungstechnische Rückstellungen, kauft selbst Rückversicherung am Markt ein und zahlt Schäden aus. Sie unterliegt dem Aufsichtsrecht ihrer Jurisdiktion, klassisch Solvency II in der EU. Eine Captive ist kein Steuersparmodell, sondern eine Risikofinanzierungsstruktur. Ihr ökonomischer Sinn liegt in der Glättung von Schadensströmen über Zeit, im direkten Zugang zum Rückversicherungsmarkt und in der Kontrolle über die eigenen Schadensdaten.
Wann lohnt sich Selbsttragung?
Selbsttragung lohnt, wenn drei Bedingungen zusammenkommen. Erstens eine über mehrere Jahre stabile, dokumentierte Schadenshistorie, die vorhersehbar ist. Zweitens eine technisch und organisatorisch wirksame Prävention, die die Schadensfrequenz messbar reduziert. Drittens eine Bilanz, die in einem schlechten Jahr das Drei- bis Fünffache des durchschnittlichen Schadens tragen kann, ohne in die Krise zu geraten. Für eine vollständige Captive liegt das sinnvolle Prämienvolumen typischerweise bei mehreren Millionen Euro im Jahr. Für eine Hochfranchise mit Excess-Layer ist die Schwelle deutlich niedriger.
Welche Risiken bleiben?
Mehrere Risiken verlagern sich, statt zu verschwinden. Das Volatilitätsrisiko exponiert die GuV gegen ungeglättete Schadensströme. Das Reservierungsrisiko verlangt actuariell saubere Rückstellungen. Das Steuerrisiko ergibt sich aus der Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Captives. Das organisatorische Risiko entsteht, wenn die Funktion Risikofinanzierung nicht professionell aufgebaut wird. Das Compliance-Risiko folgt aus den Anforderungen des Aufsichtsrechts, insbesondere Solvency II. Diese Risiken sind beherrschbar, aber sie verlangen Disziplin, Personal und externe Expertise. Wer sie unterschätzt, verliert den Vorteil der Selbsttragung wieder.
Wer berät dazu?
Eine seriöse Beratung zu Selbsttragungsstrukturen verlangt drei Disziplinen, die selten in einer Person zusammenkommen. Erstens versicherungsmathematische und aufsichtsrechtliche Kompetenz, klassisch durch spezialisierte Captive-Manager und Wirtschaftsprüfer abgedeckt. Zweitens Verhandlungserfahrung mit Erst- und Rückversicherern, klassisch durch industrielle Versicherungsmakler abgedeckt. Drittens technische Kompetenz in der Risikominderung, ohne die jede Kalkulation auf weichen Annahmen ruht. Boswau + Knauer adressiert die dritte Disziplin und arbeitet auf Anfrage mit Maklern und Captive-Managern zusammen, die die ersten beiden abdecken. Diese Aufgabenteilung ist klar und in der Praxis bewährt.

Über den Autor
Dr. Raphael Nagel (LL.M.) ist Gründungspartner von Tactical Management. Er erwirbt und restrukturiert Industrieunternehmen in anspruchsvollen Marktumfeldern und schreibt über Kapital, Geopolitik und technologische Transformation. raphaelnagel.com
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