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Aufbau des Videoturms zu zweit: das Werkstattprotokoll
Werkzeugliste, Aufstellzeit, Vier-Augen-Prinzip. Ein Schritt-für-Schritt-Protokoll, das auch der Polier nachvollzieht.

Dr. Raphael Nagel
8. Juli 2025

Ein mobiler Videoturm ist nur so verlässlich wie das Protokoll, nach dem er aufgestellt wird. Alles andere ist Erzählung.
BOSWAU + KNAUER baut Türme, die zwei Personen in einer überschaubaren Spanne aufstellen können, ohne Spezialwerkzeug, ohne Kalibrierung im Feld, ohne nachträgliche Korrekturen. Das ist keine Vereinfachung der Realität, sondern das Ergebnis einer Konstruktionsentscheidung: Was im Werk geprüft werden kann, wird im Werk geprüft. Was draußen passieren muss, wird auf das Notwendige reduziert. Im Folgenden steht das Werkstattprotokoll, mit dem das Aufstellen reproduzierbar wird. Es ist so geschrieben, dass auch der Polier es nachvollzieht, ohne in eine Schulung eingewiesen worden zu sein. Wer das Buch "BOSWAU + KNAUER, Vom Bau zur Sicherheitstechnologie" kennt, erkennt die Logik aus Kapitel 8 wieder, in dem die mobile Videotechnik als schnellste verlässliche Sicherungsform für Baustellen, Lagerplätze und Übergangsflächen beschrieben ist. Dieser Beitrag verdichtet das Kapitel zu einem Arbeitsprotokoll.
Die Werkzeugliste, die wirklich gebraucht wird
Eine Werkzeugliste, die zu lang ist, wird auf der Baustelle ignoriert. Eine, die zu kurz ist, führt zu Improvisation. BOSWAU + KNAUER hat die Liste über mehrere Iterationen reduziert, bis nur das übrigblieb, was zwei Personen tatsächlich in die Hand nehmen. Sie umfasst einen Drehmomentschlüssel mit definiertem Anzugsbereich, einen Maulschlüsselsatz in den im Lieferumfang dokumentierten Größen, eine Wasserwaage mit mindestens 600 Millimetern Länge, einen Akkuschrauber mit geladenem Zweitakku, ein Multimeter für die Prüfung der Stromversorgung sowie eine Taschenlampe, die unabhängig von der Fahrzeugbeleuchtung funktioniert. Diese sechs Werkzeuge sind die Grundausstattung. Sie sind in einem Standardkoffer untergebracht, der zusammen mit dem Turm ausgeliefert wird.
Hinzu kommen drei Verbrauchsteile, die nicht im Koffer liegen, sondern beim Aufstellteam getrennt mitgeführt werden. Erstens Bodenanker oder Beschwerungen, je nach Untergrund. Zweitens das Erdungsband, das je nach Standort an unterschiedlichen Punkten angeschlossen wird. Drittens ein Satz Kabelbinder in der vom Hersteller spezifizierten Stärke, weil andere Stärken bei Frost spröde werden. Diese drei Verbrauchsteile sind die häufigste Ursache für unvollständige Aufbauten. Wer den Turm liefert, ohne sie mitzuliefern, sorgt für eine Verzögerung, die niemand auf der Baustelle vorhersehen kann.
Nicht auf der Liste stehen Schweißgerät, Bohrhammer für massive Bohrungen oder eine zweite Stromquelle. Wer diese Werkzeuge auf der Liste hat, baut entweder das falsche Produkt auf oder hat sich für einen Standort entschieden, der vor der Lieferung nicht geprüft wurde. In beiden Fällen ist die Antwort nicht mehr Werkzeug, sondern eine bessere Vorprüfung. Das Protokoll von BOSWAU + KNAUER sieht eine Standortbegehung vor der Lieferung vor, in der genau diese Sonderfälle ausgeschlossen werden. Wer die Begehung überspringt, holt den Aufwand an anderer Stelle nach, in der Regel zum Faktor drei.
Die Werkzeugliste ist außerdem ein indirektes Qualitätsmerkmal der Konstruktion. Ein Turm, der dreißig Werkzeuge verlangt, ist nicht für die Baustelle entwickelt. Ein Turm, der sechs Werkzeuge verlangt, ist in dieser Hinsicht ehrlich. Wer den Hersteller wechseln möchte, sollte sich die Werkzeugliste des neuen Anbieters geben lassen und sie gegen die bestehende halten. Diese Gegenüberstellung sagt mehr über das Produkt als jedes Datenblatt.
Die Aufstellzeit als technische Größe
Aufstellzeit ist im Marketing ein weiches Wort. In der Praxis ist sie hart messbar. BOSWAU + KNAUER misst sie vom Moment, in dem das Fahrzeug am Standort steht, bis zum Moment, in dem der Turm autark läuft und das Bild in der Leitstelle eintrifft. Diese Messung schließt das Entladen, das Aufrichten, die Verankerung, die Sichtprüfung und die Inbetriebnahme ein. Sie schließt das Anfahren des Standorts nicht ein, weil das eine logistische Größe ist, keine technische.
Für die aktuelle Generation der mobilen Videotürme liegt die typische Aufstellzeit für zwei eingearbeitete Personen in einer Spanne von 45 bis 75 Minuten. Diese Spanne ist keine Marketingaussage, sondern das Ergebnis dokumentierter Aufbauten an verschiedenen Standorten unter unterschiedlichen Wetterbedingungen. Der untere Wert wird bei trockenem Wetter, ebenem Untergrund und vollständigem Werkzeugsatz erreicht. Der obere Wert ergibt sich bei Frost, leicht geneigtem Untergrund oder einem Erstaufbau durch ein Team, das das Modell zum ersten Mal aufstellt. Werte darüber sind ein Hinweis darauf, dass entweder ein Werkzeug fehlt oder die Standortbegehung lückenhaft war.
Die Aufstellzeit zerfällt in fünf Abschnitte. Erstens das Positionieren des Fahrzeugs und das Entladen der Komponenten, in der Regel zehn bis fünfzehn Minuten. Zweitens das Aufrichten des Mastes mit der vorgesehenen Mechanik, fünf bis zehn Minuten. Drittens die Verankerung oder Beschwerung am Boden, abhängig vom Untergrund, zehn bis zwanzig Minuten. Viertens der Anschluss der Energieversorgung und die Erdung, fünf bis zehn Minuten. Fünftens die Inbetriebnahme und die Sichtprüfung der Bildübertragung, zehn bis fünfzehn Minuten. Wer eine dieser Phasen verkürzt, verkürzt die Lebensdauer des Aufbaus.
Die Aufstellzeit ist außerdem ein Indikator für die Wartungsfreundlichkeit. Ein Turm, der in einer Stunde aufgestellt wird, kann in einer Stunde auch repariert werden. Ein Turm, der in vier Stunden aufgestellt wird, bindet bei jedem Service vier Stunden Personalzeit. Diese Mathematik wirkt über die Lebensdauer in die Wirtschaftlichkeit hinein. BOSWAU + KNAUER hat sie in der Konstruktion mitgedacht. Wer die Investition in einen mobilen Videoturm rechnet, sollte sie ebenfalls mitrechnen, weil sie sich im Servicebudget niederschlägt.
Vier-Augen-Prinzip beim Aufbau
Zwei Personen sind nicht doppelte Personalkosten. Sie sind ein Sicherheitssystem. Das Vier-Augen-Prinzip beim Aufbau eines Videoturms hat zwei Funktionen. Erstens reduziert es die Wahrscheinlichkeit von Montagefehlern, die in einer späteren Sturmlage zu Sachschäden führen können. Zweitens dokumentiert es den Aufbau, weil die zweite Person Zeuge der Arbeitsschritte ist. Beide Funktionen sind in der Praxis nicht trennbar, beide sind in der Versicherungs- und Haftungslogik der Branche verankert.
Die Aufgabenteilung zwischen den beiden Personen ist im Protokoll festgelegt. Person A führt die mechanischen Schritte aus, also das Aufrichten, das Verankern, das Verschrauben. Person B prüft, dokumentiert und sichert. Sie liest die Drehmomentwerte ab, kontrolliert die Wasserwaage, prüft den festen Sitz der Verbindungen mit dem Maulschlüssel und unterzeichnet das Aufbauprotokoll. Diese Trennung verhindert, dass eine Person sich selbst kontrolliert, was unter Zeitdruck regelmäßig zu übersehenen Fehlern führt. Berufsgenossenschaftliche Vorgaben, etwa der BG BAU für Arbeiten in der Höhe, decken sich mit dieser Trennung in den allermeisten Konstellationen.
Die zweite Funktion des Vier-Augen-Prinzips ist die Sicherung beim Aufrichten. Ein Mast, der auf vier oder mehr Metern Höhe ausgefahren wird, hat einen Hebelarm, der bei einseitiger Krafteinleitung zu Beschädigungen führt. Eine Person, die allein arbeitet, muss diesen Hebelarm allein abfangen, was die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers erhöht. Zwei Personen, die im richtigen Moment die richtigen Punkte halten, eliminieren diese Wahrscheinlichkeit. Aus diesem Grund ist der Soloaufbau im BOSWAU + KNAUER-Protokoll nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Wer dennoch allein aufstellt, verliert den Versicherungsschutz, der mit dem System verbunden ist.
Das Aufbauprotokoll selbst ist ein einseitiges Formular, das beide Personen am Ende unterzeichnen. Es enthält Standortdaten, Wetterbedingungen, Werkzeugbestätigung, Anzugsmomente, Sichtprüfungspunkte und die Bestätigung der Bildübertragung. Es wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, eine bleibt beim Kunden, eine geht in die Servicedatenbank des Herstellers. Diese Dokumentation ist nicht Bürokratie, sondern Voraussetzung für die spätere Schadensbearbeitung. Versicherer, die mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Verbindung stehen, fragen diese Protokolle im Schadensfall regelmäßig ab. Wer sie nicht hat, hat im Schadensfall ein Beweisproblem.
Standortprüfung vor dem ersten Bolzen
Der teuerste Aufbau ist der, der wieder abgebaut werden muss, weil der Standort falsch gewählt war. Bevor das Werkzeug ausgepackt wird, prüfen beide Personen vier Punkte. Erstens den Untergrund, ob er die Lastableitung erlaubt, ob er eben genug ist und ob er bei Regen tragfähig bleibt. Zweitens die Sichtachsen, ob die zu überwachenden Bereiche tatsächlich erfasst werden, ob keine späteren Lieferungen die Sicht versperren werden und ob die Beleuchtungssituation im Tagesverlauf stabil ist. Drittens die Funkverbindung, ob das Signal in der vorgesehenen Stärke verfügbar ist und ob keine baulichen Hindernisse die Verbindung in den nächsten Wochen verändern werden. Viertens die Eingriffsbereitschaft, ob im Alarmfall ein Zugang möglich ist und ob die Anfahrt der Eingreiftruppe in der vereinbarten Zeit erfolgen kann.
Diese vier Punkte werden in einer kurzen Checkliste abgehakt, die ebenfalls Teil des Aufbauprotokolls ist. Wer sie überspringt, riskiert einen Aufbau, der formal korrekt ist, aber funktional unwirksam. Ein Videoturm, der das Tor nicht sieht, weil ein Container davorsteht, ist kein Sicherheitssystem. Er ist eine Investition, die niemand verteidigen kann. Die Standortprüfung dauert in der Regel zehn bis fünfzehn Minuten und wird vom Aufstellteam vor dem Ausladen durchgeführt. Sie ist Teil der Aufstellzeit, nicht zusätzlich zu ihr.
Besonderheiten ergeben sich bei Standorten mit Anforderungen aus dem KRITIS-Bereich, etwa bei Energieanlagen, Wasserwerken oder Telekommunikationsknoten. Hier kommen zusätzliche Prüfpunkte hinzu, die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den jeweiligen Betreibern abgestimmt sind. Dazu gehören Anforderungen an die Datenverschlüsselung, an die Trennung von Netzen und an die physische Sicherung des Turms selbst. Das Aufstellteam muss in diesen Fällen erweitert geschult sein. BOSWAU + KNAUER hält diese Schulung für definierte Personalkreise vor. Sie ist nicht Teil des Standardprotokolls, sondern ein Aufsatz, der in den Vertragsunterlagen separat ausgewiesen ist.
Sicherheitsprüfung vor der Übergabe
Nach dem Aufbau folgt die Sicherheitsprüfung. Sie ist nicht identisch mit der Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung beantwortet die Frage, ob das System läuft. Die Sicherheitsprüfung beantwortet die Frage, ob das System sicher steht. Beide Prüfungen werden getrennt dokumentiert. Die Trennung ist nicht akademisch, sie hat einen praktischen Hintergrund: Ein System, das läuft, aber nicht sicher steht, ist eine Gefahr für das Umfeld. Ein System, das sicher steht, aber nicht läuft, ist eine Investition ohne Wirkung. Beides muss bestätigt sein, bevor die Übergabe an den Betreiber erfolgt.
Die Sicherheitsprüfung umfasst sechs Punkte. Erstens die Standfestigkeit, geprüft durch eine definierte Kraftaufbringung am Mast in zwei Richtungen. Zweitens die Festigkeit der Verschraubungen, geprüft durch Nachmessen der Drehmomente an drei zufällig ausgewählten Stellen. Drittens die Erdung, geprüft durch Multimeter-Messung des Übergangswiderstands. Viertens die elektrische Sicherheit, geprüft durch Sichtkontrolle der Kabelführungen und Messung der Schutzleiterverbindung. Fünftens die Stabilität bei simuliertem Windangriff, soweit die Konstruktion das vorsieht. Sechstens die Sichtbarkeit der Warnhinweise und die Lesbarkeit der Typenschilder. Jeder dieser Punkte ist im Aufbauprotokoll mit Ja, Nein oder Nachzubessern zu vermerken.
An die Sicherheitsprüfung schließt eine wiederkehrende Prüfung an, die je nach Standortdauer in definierten Abständen wiederholt wird. Für temporäre Aufbauten unter drei Monaten genügt eine Zwischenprüfung nach der Hälfte der Standzeit. Für Aufbauten über drei Monate ist eine monatliche Sichtprüfung vorgesehen, die der Betreiber selbst durchführen kann, sofern er die kurze Einweisung dafür hat. Für Aufbauten über zwölf Monate kommt eine jährliche technische Prüfung durch den Hersteller hinzu. Diese Staffelung ist mit den Anforderungen der VdS-Richtlinien sowie mit der Praxis kompatibel, die TÜV-Sachverständige in vergleichbaren Konstellationen anlegen. Wer die Staffelung einhält, hat im Schadensfall eine belastbare Argumentation. Wer sie nicht einhält, verliert in der Diskussion mit Versicherern.
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Vermischung von Sicherheitsprüfung und Funktionsprüfung in einem Vorgang. Beide werden dann unter Zeitdruck durchgeführt, beide werden formal abgehakt, beide sind in der Tiefe unzureichend. Das Protokoll von BOSWAU + KNAUER trennt die Vorgänge bewusst. Die Funktionsprüfung übernimmt der Operator in der Leitstelle, gemeinsam mit Person B vor Ort. Die Sicherheitsprüfung machen Person A und Person B vor Ort, getrennt und vor der Funktionsprüfung. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar. Sie kostet wenige Minuten, sie spart im Schadensfall sehr viel mehr.
Wann eine dritte Person zur Aufstellung gehört
Das Protokoll ist auf zwei Personen ausgelegt. Es gibt Konstellationen, in denen eine dritte Person sinnvoll oder erforderlich ist. Diese Konstellationen sollten vor der Anfahrt geklärt sein, nicht während des Aufbaus. Wer auf der Baustelle eine dritte Person braucht und sie nicht hat, verschiebt den Aufbau, weil die improvisierte Lösung die größere Gefahr ist.
Die erste Konstellation ist die Höhe. Türme mit Mastlängen über sechs Metern oder mit besonderen Aufbauten, etwa zusätzlichen Antennen oder Solarmodulen, verlangen in der Regel eine dritte Person für die Sicherung beim Aufrichten. Die Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) hat dazu klare Vorgaben, die je nach Konstruktion und Arbeitsmittel zu prüfen sind. BOSWAU + KNAUER weist die Anforderung im Lieferschein des jeweiligen Modells aus. Wer die Anforderung übersieht, baut formal nicht zugelassen auf.
Die zweite Konstellation ist die Bodenbeschaffenheit. Standorte mit nicht tragfähigem Untergrund verlangen vorbereitende Arbeiten, die ein zweiköpfiges Team nicht parallel zum Aufbau leisten kann. Eine dritte Person, die im Vorfeld die Auflagepunkte vorbereitet, ist hier die wirtschaftlichere Lösung. Sie ist nicht Teil des Standardaufbaus, sondern eine separate Leistung. Die Standortbegehung im Vorfeld klärt, ob sie nötig ist.
Die dritte Konstellation ist die Übergabe an einen Bedienerkreis, der eine Einweisung vor Ort benötigt. Hier kann eine dritte Person sinnvoll sein, die parallel zum Aufbau die Schulung des Bedienpersonals übernimmt. Diese Konstellation reduziert die Gesamtzeit für den Kunden, weil Aufbau und Schulung in einem Termin abgewickelt werden. Sie verlangt allerdings, dass die dritte Person nicht in die Sicherheitsprüfung eingebunden ist, weil das Vier-Augen-Prinzip durch eine zusätzliche Person verwässert wird, nicht gestärkt. Wer fünf Augen einsetzt, hat in der Regel weniger Disziplin als wer vier einsetzt. Das ist eine empirische Beobachtung, kein Grundsatz.
Die vierte Konstellation ist die Sicherung in Bereichen mit erhöhtem Eigengefährdungsrisiko. Standorte mit Verkehrsaufkommen, mit aktivem Baubetrieb in unmittelbarer Nähe oder mit besonderen Brandschutzanforderungen verlangen eine dritte Person, die die Verkehrssicherung oder die Brandwache übernimmt. Die Verbände der Sicherheitswirtschaft, etwa der BDSW, geben dazu Empfehlungen, die mit dem Protokoll abgeglichen werden. In diesen Fällen ist die dritte Person eine eigene Funktion, kein Aufstellhelfer.
Was bleibt
Ein Werkstattprotokoll ist nichts, was begeistert. Es ist etwas, was hält. Wer den Aufbau eines mobilen Videoturms an ein Team gibt, ohne ein solches Protokoll mitzugeben, gibt das System in die Improvisation. Improvisation ist die teuerste Form der Sicherheit. Sie sieht im Moment nach Flexibilität aus und ist im Ergebnis Unsystematik. Das Protokoll, das BOSWAU + KNAUER mit jedem Turm ausliefert, ist die Antwort auf diese Beobachtung. Es ist nicht lang. Es ist nicht kompliziert. Es ist diszipliniert.
Wer prüfen möchte, ob das eigene Sicherheitssystem auf dieser Disziplin steht, sollte das Aufbauprotokoll seines aktuellen Lieferanten anfordern. Ein Lieferant, der kein solches Protokoll vorweisen kann, liefert keinen Turm, sondern eine Hardware mit offenem Ende. Ein Lieferant, der ein Protokoll vorweist, das länger als zwei Seiten ist, hat das Produkt nicht reduziert, sondern den Aufwand verlagert. Beides ist auf der Baustelle teuer. Die Mitte ist möglich, und sie ist die einzige, die trägt.
Wer einen Standort hat, an dem die Aufstellzeit zur Größe wird, etwa weil mehrere Türme parallel ausgerollt werden sollen, kann das Gespräch suchen. Weg I bei BOSWAU + KNAUER ist eine vertrauliche Stunde mit einem Mitglied der Geschäftsleitung, ohne Folgekosten. In dieser Stunde lässt sich klären, ob das Protokoll auf den konkreten Standort passt, welche Anpassungen sinnvoll sind und an welcher Stelle die Standortbegehung den Aufbau vorbereitet. Eine Stunde reicht, um die Vagheit zu reduzieren, die in der Sicherheitsplanung am häufigsten den Anfang verzögert.
Häufige Fragen
Welche Werkzeuge sind nötig?
Sechs Werkzeuge bilden die Grundausstattung: Drehmomentschlüssel im definierten Anzugsbereich, Maulschlüsselsatz in den vom Hersteller dokumentierten Größen, Wasserwaage mit mindestens 600 Millimetern Länge, Akkuschrauber mit geladenem Zweitakku, Multimeter für die Prüfung der Stromversorgung und Erdung sowie eine vom Fahrzeug unabhängige Taschenlampe. Hinzu kommen drei Verbrauchsteile: Bodenanker oder Beschwerungen je nach Untergrund, Erdungsband und Kabelbinder in der spezifizierten Stärke. Spezialwerkzeug wie Schweißgerät oder Bohrhammer ist nicht vorgesehen. Wer es braucht, hat den falschen Standort gewählt oder die Standortbegehung übersprungen.
Wie lange dauert der Aufbau?
Für zwei eingearbeitete Personen liegt die typische Aufstellzeit zwischen 45 und 75 Minuten, gemessen vom Halten des Fahrzeugs bis zur ersten Bildübertragung in der Leitstelle. Der untere Wert gilt bei trockenem Wetter und ebenem Untergrund, der obere bei Frost, leicht geneigtem Untergrund oder Erstaufbauten. Die Zeit zerfällt in fünf Phasen: Entladen, Aufrichten, Verankern, Anschließen, Inbetriebnahme. Werte über 75 Minuten sind ein Hinweis auf fehlendes Werkzeug oder eine lückenhafte Standortbegehung. Die Standortbegehung selbst ist mit zehn bis fünfzehn Minuten in der Aufstellzeit enthalten, nicht zusätzlich zu ihr.
Welche Sicherheitsprüfung gehört dazu?
Die Sicherheitsprüfung umfasst sechs Punkte: Standfestigkeit durch definierte Kraftaufbringung am Mast, Festigkeit der Verschraubungen durch Nachmessen an drei Stellen, Erdungswiderstand durch Multimeter-Messung, elektrische Sicherheit durch Sichtkontrolle und Schutzleitermessung, Stabilität bei simuliertem Windangriff sowie Lesbarkeit der Warnhinweise und Typenschilder. Sie ist getrennt von der Funktionsprüfung zu führen und im Aufbauprotokoll mit Ja, Nein oder Nachzubessern zu dokumentieren. Wiederkehrende Prüfungen folgen je nach Standzeit in Abständen, die mit den Vorgaben der VdS-Richtlinien und der üblichen TÜV-Praxis kompatibel sind. Die Dokumentation ist Voraussetzung für die Schadensbearbeitung durch Versicherer.
Wann ist eine dritte Person nötig?
Vier Konstellationen verlangen eine dritte Person. Erstens Türme mit Mastlängen über sechs Metern oder mit besonderen Aufbauten, in denen die BG BAU eine zusätzliche Sicherung vorsieht. Zweitens Standorte mit nicht tragfähigem Untergrund, der vorbereitende Arbeiten verlangt. Drittens Übergaben mit paralleler Schulung eines Bedienerkreises, die ein zweiköpfiges Team nicht zeitgleich leisten kann. Viertens Bereiche mit erhöhtem Eigengefährdungsrisiko, etwa Verkehrsflächen oder Bereiche mit besonderen Brandschutzanforderungen, in denen Verkehrssicherung oder Brandwache als eigene Funktion gestellt werden. Diese Konstellationen klärt die Standortbegehung im Vorfeld, nicht das Aufstellteam vor Ort.

Über den Autor
Dr. Raphael Nagel (LL.M.) ist Gründungspartner von Tactical Management. Er erwirbt und restrukturiert Industrieunternehmen in anspruchsvollen Marktumfeldern und schreibt über Kapital, Geopolitik und technologische Transformation. raphaelnagel.com
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