Lösung
Kritische Infrastruktur schützen — KRITIS & NIS-2 physisch absichern
Physischer Schutz kritischer Infrastruktur: autonome Videotürme und Sicherheitsroboter sichern Energie-, Wasser- und Kommunikationsanlagen NIS-2- und KRITIS-konform.
Kritische Infrastruktur — Energie-, Wasser-, Verkehrs- und Kommunikationsanlagen — muss nach KRITIS-Dachgesetz und NIS-2 physisch gegen Sabotage und Zutritt gesichert werden. BOSWAU + KNAUER liefert dafür autonome Videotürme und Sicherheitsroboter mit auditierbarer Dokumentation und automatischer Alarmkette.
Einsatzbereiche
- Umspannwerke und Kraftwerke
- Wasserwerke und Pumpstationen
- Windparks und Solaranlagen
- Rechenzentren und Kommunikationsknoten
Was verlangen KRITIS-Dachgesetz und NIS-2?
Betreiber kritischer Anlagen müssen nachweisbare physische Schutzmaßnahmen umsetzen: Zutrittskontrolle, Perimeterüberwachung und dokumentierte Reaktion auf Vorfälle. Autonome Türme und Roboter erfüllen diese Anforderungen durchgehend und liefern die revisionssichere Dokumentation für Audits.
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Häufige Fragen
Welche physischen Schutzmaßnahmen verlangt NIS-2?
NIS-2 verlangt von Betreibern wichtiger und kritischer Einrichtungen unter anderem Zutrittskontrolle, Perimeterüberwachung und dokumentierte Vorfallreaktion. Autonome Videotürme und Sicherheitsroboter decken diese Anforderungen mit lückenloser, auditierbarer Dokumentation ab.
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