Lösung
NIS-2 & KRITIS: physische Sicherung mit Videotürmen & Robotern
NIS-2- und KRITIS-konforme physische Sicherung: autonome Videotürme und Sicherheitsroboter liefern Zutrittskontrolle, Perimeterüberwachung und auditierbare Dokumentation.
NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz verpflichten Betreiber wichtiger und kritischer Einrichtungen zu nachweisbaren physischen Schutzmaßnahmen. BOSWAU + KNAUER liefert dafür autonome Videotürme und Sicherheitsroboter mit Zutrittsüberwachung, Perimeterschutz, automatischer Alarmkette und revisionssicherer Dokumentation für Audits.
Einsatzbereiche
- Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS)
- Wichtige Einrichtungen nach NIS-2
- Energie-, Wasser- und Verkehrsinfrastruktur
- Rechenzentren und Kommunikationsknoten
Was verlangen NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz physisch?
Neben der IT-Sicherheit fordern NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz nachweisbare physische Schutzmaßnahmen: kontrollierter Zutritt, Überwachung des Perimeters und dokumentierte Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Autonome Videotürme und Sicherheitsroboter erfüllen diese Anforderungen durchgehend und liefern die auditierbare Dokumentation, die Prüfer verlangen.
Warum autonome Systeme statt Wachpersonal?
Kritische Anlagen liegen oft abgelegen und weitläufig — dauerhafte personelle Bewachung ist teuer und lückenhaft. Videotürme und Roboter überwachen 24/7 ohne Ausfall, erkennen Anomalien per KI und protokollieren jeden Vorfall gerichtsverwertbar. Das senkt Kosten und schließt die Nachweislücke gegenüber der Aufsicht.
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Häufige Fragen
Welche physischen Schutzmaßnahmen verlangt NIS-2?
NIS-2 verlangt von Betreibern wichtiger und kritischer Einrichtungen Zutrittskontrolle, Perimeterüberwachung und dokumentierte Vorfallreaktion. Autonome Videotürme und Sicherheitsroboter decken diese physischen Anforderungen mit lückenloser, auditierbarer Dokumentation ab.
Wer ist von NIS-2 und dem KRITIS-Dachgesetz betroffen?
Betroffen sind Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) sowie ein deutlich erweiterter Kreis "wichtiger" und "besonders wichtiger" Einrichtungen in Sektoren wie Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheit, Digitalinfrastruktur und Entsorgung. Die physischen Schutzpflichten gelten dort zusätzlich zur IT-Sicherheit.
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